EuGH-Generalanwältin:

Google muss Zugang zu Android Auto gewähren

Web
05.09.2024 13:09

Google muss nach der Einschätzung der EuGH-Generalanwältin Laila Medina Software-Drittanbietern Zugang zu seinem Betriebssystem Android Auto gewähren. Eine Weigerung verstoße möglicherweise gegen europäisches Wettbewerbsrecht, schrieb Medina in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.

Im vorliegenden Fall wollte Enel X, eine Tochter des italienischen Energieversorgers Enel, ihre App für das Laden von Elektrofahrzeugen auch für Android Auto anbieten. Die Alphabet-Tochter Google verweigerte allerdings den Zugriff und begründete dies unter anderem damit, dass hierzu spezielle Anpassungen programmiert werden müssten.

Das italienische Kartellamt sah darin einen Missbrauch von Marktmacht und brummte Google eine Strafe von 102 Millionen Euro auf, wogegen der US-Konzern Beschwerde einlegte. Daraufhin wurde der Fall an den EuGH verwiesen.

Objektive Gründe nötig
Generalanwältin Medina schloss sich nun der Auffassung der italienischen Wettbewerbsbehörde an. Ein Betreiber dürfe den Zugriff auf eine Plattform nur dann verweigern, wenn er objektive Gründe anführen könne. Hierzu zähle, dass der Zugriff technisch nicht möglich sei oder die Funktion der Plattform beeinträchtigt würde.

Die Stellungnahme ist zwar nicht bindend, allerdings folgen die Richter meist den Empfehlungen der Generalanwälte, die ihre Vorschläge für ein Urteil des EuGH unabhängig und unparteiisch entwickeln sollen.

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