Aus dem Gerichtssaal

Kroate (33) attackierte Koch mit Bierflasche

Vorarlberg
06.09.2024 08:05

Aus dem Nichts heraus soll der Angeklagte einen 25-Jährigen auf dessen Nachhauseweg in Schruns angegriffen und schwer verletzt haben. Jetzt stand der Kroate vor Gericht.

Als Richterin Silke Sandholzer das Foto des schwer verletzten Opfers einblendet, ist auch den hart gesottenen Gesetzesvertretern klar: Der Angreifer muss mit Brachialgewalt zugeschlagen und dabei dem 25-jährigen Rumänen mit zerbrochenen Glas der Bierflasche das Gesicht zerschnitten haben. Der Tat beschuldigt ist ein 33-jähriger Saisonarbeiter aus Kroatien. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem bislang Unbescholtenen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Passiert ist der feige Angriff in der Neujahrsnacht beim Bahnübergang in Schruns. Sowohl der Angeklagte als auch das spätere Opfer sind zu dem Zeitpunkt zu dritt unterwegs. „Ich war gerade mit meinem Bruder und einem Kollegen auf dem Nachhauseweg, als der Beschuldigte uns nachrief, dass wir herkommen sollen. Er wollte wissen, woher ich sei. Als ich ihm sagte, dass ich Rumäne sei, schlug er mir unvermittelt die Bierflasche ins Gesicht“, schildert der 25-jährige Koch den Angriff des Kroaten. Auch der zu Hilfe eilende Bruder sei damals verletzt worden.

Angeklagter will heftigen Faustschlag erlitten haben
Genau das Gegenteil behauptet unterdessen der Angeklagte. Nicht er, sondern sein Kumpel habe dem Opfer die Bierflasche ins Gesicht gerammt. Das habe dieser ihm später erzählt. Er selbst sei vorher durch einen Faustschlag zu Boden gegangen und eine Zeit lang benommen gewesen, schildert der Kroate seine Version. „Und warum ist der Zeuge heute nicht zur Verhandlung erschienen, wenn er doch der Täter war? Es geht ja hier um ihren Kopf!“, hakt die Richterin nach. Die unglaubwürdige Erklärung des Beschuldigten: „Der ist Saisonarbeiter und ich habe den nicht mehr gesehen.“

Doch sowohl das Opfer als auch eine Augenzeugin des Vorfalls sind sich sicher, dass der Kroate die Tat begangen hat. Ein Urteil fiel am Donnerstag nicht. Wann die Sache bei Gericht weiterverhandelt wird, ist unklar. Klar ist, dass das Opfer durch die große Narbe im Gesicht ein Leben lang entstellt bleibt. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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