Zurechnungsfähig?

Swift-Terrorist wird von Psychiater begutachtet

Österreich
05.09.2024 16:48

Im Ermittlungsverfahren zum vereitelten Terroranschlag auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien wird der Hauptverdächtige Beran A. nun psychiatrisch begutachtet. Laut Staatsanwaltschaft soll abgeklärt werden, ob beim 19-Jährigen im Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben war.

Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Judith Ziska, am Donnerstag mitteilte, hat die Anklagebehörde einen psychiatrischen Sachverständigen bestellt. Auch eine Gefährlichkeitsprognose wird erstellt.

IS-Sympathisant
Der 19-Jährige, der bei seinen Eltern in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) gemeldet war, steht im Verdacht, im Namen der radikalislamischen Terrormiliz IS am 9. August einen Selbstmordanschlag auf das zweite von insgesamt drei vorgesehenen Taylor Swift-Konzerten im Sinn gehabt zu haben, was er nach seiner Festnahme zunächst auch gestanden hatte.

Der Bart von Beran A. soll mittlerweile Geschichte sein ...(Bild: zVg) (Bild: zVg)
Der Bart von Beran A. soll mittlerweile Geschichte sein ...(Bild: zVg)

Mittlerweile hat er seine Verantwortung geändert. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass er möglichst viele vor dem Stadion versammelte „Swifties“, wie die Fans der Pop-Ikone genannt werden, entweder mit einem selbst gebastelten Sprengsatz oder in seinem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen töten wollte.

Brisante Entdeckungen bei Hausdurchsuchung
Bei einer Hausdurchsuchung des am 7. August festgenommenen 19-Jährigen wurden neben Chemikalien und einer TATP-haltigen Flüssigkeit mehrere elektronische Zündvorrichtungen, ein Zwölf-Kanal-Sender, eine Zündkapsel, ein 60 Zentimeter langes Metallrohr, ein 30 Zentimeter langes Kampfmesser, eine 46 Zentimeter lange Machete und ein Butterfly-Messer sichergestellt.

U-Haft bis 23. September
Derzeit wird von der Staatsanwaltschaft gegen den 19-Jährigen wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Vergehen gegen das Waffengesetz ermittelt, betonte Behördensprecherin Ziska. Aufgrund des dahin gehenden dringenden Tatverdachts befinde sich der Beschuldigte bis zum 23. September rechtswirksam in U-Haft.

Der 19-Jährige hatte Anfang Juli auf seinem Instagram-Account ein Foto geteilt, auf dem er in deutscher und arabischer Sprache einen Treueschwur – eine so genannte Baya – auf den aktuellen Anführer des IS leistete. Dabei posierte er mit zwei Messern in Manier des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen getötet hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde.

19-Jähriger hatte Pläne bis Bombenbau
In weiterer Folge beschaffte sich der 19-Jährige nachgewiesenermaßen Pläne für den Bau einer Bombe und besorgte sich Chemikalien, mit denen sich grundsätzlich explosives Triacetontriperoxid (TATP) herstellen lässt. Am 29. Juli versuchte er dann über den Messengerdienst Telegram, sich aus den USA eine Handgranate, eine Zastava M70, die auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruht und eine Pistole zu bestellen, scheiterte aber mit diesem Unterfangen.

Verdächtiger markierte Swift-Konzert auf Handy
Gesichert ist mittlerweile auch, dass sich der 19-Jährige in einem Kalendereintrag auf seinem Handy den 9. August – den Termin des zweiten Taylor Swift-Konzertes – markiert und wiederholt nach den Wien-Konzerten der Pop-Sängerin gegoogelt hatte. Ein weiterer Kalendereintrag war am 6. August abgespeichert und lautete auf „Kühlschrank“. Bei der Hausdurchsuchung am darauf folgenden Tag stießen dann Ermittler der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Kühlschrank in der Küche des 19-Jährigen auf eine Glasflasche mit farbloser Flüssigkeit, wobei ein nasschemischer Vortest mit Prüfung auf TATP positiv ausfiel.

Inwieweit die vom 19-Jährigen beschafften Chemikalien und Sprengvorrichtungen für die Durchführung eines Terror-Anschlags geeignet gewesen wären, „wird im Rahmen der Ermittlungsarbeit von der DSN abgeklärt“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Derzeit gebe es eine „Ersteinschätzung“.

Abschließende Beurteilung steht aus
Von der abschließenden Beurteilung dürfte mitabhängig sein, ob das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im weiteren Verlauf in Richtung terroristische Straftaten im Zusammenhang mit versuchtem Mord ausgedehnt wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der 19-Jährige mit seinen beiden Messern und einer Machete bereits über Waffen verfügte, mit denen zuletzt im deutschen Solingen ein IS-Anhänger mehrere Menschen getötet hat.

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