München-Attentäter

Emrah I. spielte mit 14 Jahren Gewaltszenen nach

Salzburg
06.09.2024 12:28

Die Salzburger Staatsanwaltschaft reagiert nun in einer Stellungnahme auf das mutmaßliche Terror-Attentat des 18-jährigen Emrah I., der am Donnerstag in München von der Polizei erschossen wurde. Schon als 14-Jähriger fertigte der Flachgauer einschlägige Videos an. Doch die Vorwürfe gegen den Beschuldigten waren für die Staatsanwaltschaft „nicht nachweisbar“, heißt es.

Als er einen Mitschüler attackierte und gefährlich bedrohte, gab es im Frühjahr 2023 eine Anzeige gegen Emrah I., woraufhin die Salzburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnahm. Dem Beschuldigten wurde damals nicht nur die Körperverletzung vorgeworfen, er soll sich auch für Anleitungen zum Bau von Bomben interessiert und an einer terroristischen Vereinigung beteiligt haben.

Drei Videos am PC im Kinderzimmer entdeckt
Die Staatsanwaltschaft veranlasste daraufhin eine gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchung im Kinderzimmer des Neumarkters. Damals wurden sein Handy und ein Stand-PC sichergestellt und ausgewertet. Während auf seinem Handy keine relevanten Daten gefunden wurden, entdeckten die Ermittler auf dem PC drei Videos, die der Verdächtige schon als 14-Jähriger selbst aufgenommen hatte. Sie zeigten Szenen aus einem Computerspiel mit islamistischen Inhalten. „Nur auf einem dieser Videos waren Symbole der terroristischen Vereinigung AL-NUSRAH FRONT FOR THE PEOPLE OF THE LEVANT zu sehen“, erklärt die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme. 

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte den mutmaßlichen Attentäter schon im Frühjahr 2023 im Visier. Doch: „Die Vorwürfe waren nicht nachweisbar“. (Bild: Tschepp Markus)
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte den mutmaßlichen Attentäter schon im Frühjahr 2023 im Visier. Doch: „Die Vorwürfe waren nicht nachweisbar“.

Videos wurden nicht weiterverbreitet
Weiter heißt es: „Dass der Beschuldigte die angefertigten Videos an andere Personen übermittelte oder sonst zu Propagandazwecken gebrauchte, konnte im Ermittlungsverfahren nicht festgestellt werden.“ Allein durch das Spielen dieses Computerspiels bzw. das Nachstellen von islamistischen Gewaltszenen sei kein Tatvorsatz nachweisbar gewesen. Der Tatbestand der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung war somit nicht erfüllt.

Verfahren wurde im April 2023 eingestellt
Auch Mitschüler wurden damals von der Staatsanwaltschaft einvernommen, brachten aber keine weiteren Hinweise. Pläne oder Anleitungen zum Bau von Bomben gab es ebenso wenig, weshalb das Verfahren der Staatsanwaltschaft Salzburg letztlich im April 2023 eingestellt wurde.  

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