Weil Schild fehlt

Parken: Lenker auf Privatgrundstück abgestraft

Wien
07.09.2024 13:00

Seit der flächendeckenden Einführung des Parkpickerls gibt es kein gratis Parken mehr. In einigen Fällen nicht einmal mehr auf Privatgrundstücken.

Die Parkgebühren steigen mit Jänner wieder an, flächendeckend gilt zudem das Parkpickerl. Glück hat also derjenige, der ein Privatgrundstück besitzt und dort gratis parken kann, oder? Leider ist dem nicht so.

Am Ende der Draugasse im 21. Bezirk befindet sich ein privates Grundstück, dennoch werden Lenker dort beinhart abgestraft. Selbst Einsprüche gegen die Straferkenntnis haben zu keinem Erfolg geführt. Denn die Stadt fühlt sich im Recht.

Ohne Beschilderung kommt die Kurzparkzone zum Zug (Symbolbild). (Bild: stock.adobe.com/motorradcbr)
Ohne Beschilderung kommt die Kurzparkzone zum Zug (Symbolbild).

Schranken oder Schilder nötig
Die Begründung: Wenn ein Privatgrundstück an einer Straße mit öffentlichem Verkehr liegt und von jedermann benutzt werden kann, kommt die Kurzparkzone zur Anwendung. Damit das nicht der Fall ist, muss der Besitzer den Grund als Privatbesitz via Schilder oder Schranken kennzeichnen.

„Bürger werden ausgebeutet“
Kritik kommt von FPÖ-Gemeinderat Toni Mahdalik: „Offenbar reicht es nicht, die Bürger im öffentlichen Raum durch die unselige Parkraumbewirtschaftung auszubeuten. Jetzt wird ihnen auch noch auf Privatgrund das Geld aus der Tasche gezogen.“

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