Der mutmaßliche Attentäter Emrah I. aus Neumarkt besorgte sich sein historisches Weltkriegs-Gewehr bei einem Sammler, inklusive 50 Schuss Munition. Ein Waffenhändler erklärt, warum das im regulären Waffenhandel quasi unmöglich ist.
Bis 2028 war ein Waffenverbot über ihn verhängt. Emrah I. gelang es dennoch, an ein Gewehr zu gelangen. Der 18-jährige Flachgauer gab am Donnerstag aus ebenjener Langwaffe vor dem israelischen Konsulat in München mehrere Schüsse ab. Schließlich wurde der Bursch von Beamten der deutschen Polizei getötet.
Es ist auszuschließen, dass ein sorgfältiger Fachhändler eine Waffe so einfach hergibt
Waffenhändler Bernhard Russegger
„Ich kann ausschließen, dass der Bursch in meinem Geschäft eine Waffe bekommen hätte“, sagt Waffenhändler Bernhard Russegger. Zig Gründe sprechen dagegen. Allen voran das Waffenverbot, das sofort bei der Abfrage im zentralen Waffenregister aufscheinen würde. Zudem komme die Abkühlungsphase von drei Tagen zwischen Kauf und Übergabe der Waffe. „Es ist auszuschließen, dass ein sorgfältiger Fachhändler eine Waffe so einfach hergibt“, so der Fachmann, der in Puch-Urstein ein Geschäft samt Schießstand betreibt.
Wie am Freitag bekannt wurde, hatte der radikalisierte Bursch tatsächlich einen Privatkauf getätigt. Emrah I. hatte sich erst einen Tag vor dem Attentat die historische Langwaffe bei einem Flachgauer Sammler besorgt. Angebahnt wurde der Deal über eine Online-Plattform. Für Waffen, Bajonett und Munition übergab er 400 Euro an den Verkäufer. Seinen Entschluss bezahlte er jedoch mit dem Leben.
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