Knapp ein Jahr nach einem Pfuscher-Todesdrama um eine junge Mutter bei einem Schönheits-Eingriff gibt es neue Details. Wie berichtet, starb die Frau, wenige Tage nachdem sie sich ihre Lippen hatte aufspritzen lassen, qualvoll in einem Wiener Krankenhaus. Jetzt ist die Kosmetikerin angeklagt. Zudem will der Witwer 65.000 Euro von der Stadt Wien, weil seine Frau vom Spital heimgeschickt wurde.
Der Witwer schilderte damals im November 2023 verzweifelt der „Krone“: „Wir haben den Arzt angebettelt, dass sie endlich im Spital aufgenommen wird.“ Seine Ehefrau Dilber könnte Opfer einer Instagram-Kurpfuscherin geworden sein. Denn kurz nach dem 180-Euro-Eingriff bei einer Kosmetikerin bekam die 28-Jährige unerträgliche Kopfschmerzen samt Taubheitsgefühl in Händen und Beinen. Die Patientin ging erstmals am 12. Oktober in die Ambulanz, wurde in der Klinik Donaustadt aber erst fünf Tage später stationär aufgenommen – 48 Stunden vor ihrem Tod ...
Wegen grober Gemeingefährdung angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Wien stellte nach einem ärztlichen Gutachten Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung im Zweifel ein: „Kausal strafbares Verhalten, welches schlussendlich zum Tod der jungen Frau führte, sei nicht erweislich“, bestätigt Opfer-Anwalt Sascha Flatz. Allerdings ist die Kosmetikerin wegen grober Gemeingefährdung angeklagt, ihr Prozess am Bezirksgericht Leopoldstadt hätte heuer im Juni stattfinden sollen. Sie erkrankte aber.
Zudem läuft ein zivilrechtliches Verfahren: Der Witwer klagt die Stadt Wien, konkret den Gesundheitsverbund, auf 65.000 Euro Schadensersatz. „Es ist völlig unverständlich, warum die Patientin nicht sofort stationär aufgenommen wurde“, sagt Flatz.
Der medizinische Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die Frau aus primär neurologischer Sicht bereits am 13. Oktober stationär hätte aufgenommen werden müssen.
Rechtsanwalt Sascha Flatz fordert Schadenersatz von der Stadt Wien für die Hinterbliebenen der 28-Jährigen.
Er wird durch ein weiteres Gutachten gestärkt: „Der Neurologe kommt zu dem Schluss, dass die im Krankenhaus getätigten Maßnahmen nicht lege artis waren und die Frau aus primär neurologischer Sicht bereits am 13. Oktober stationär hätte aufgenommen werden müssen“ – zur Abklärung und Therapie potenziell lebensbedrohlicher Erkrankungen. Der Prozess startet am 14. Oktober.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.