Während er schlief, soll eine 33-Jährige ihrem Ehemann (43) mit einer Klinge den Hals aufgeritzt haben – deshalb steht die Angeklagte am Montag zum dritten Mal wegen Mordversuch in Ried vor Gericht. Und zum dritten Mal beteuert die Frau: Ich bin unschuldig.
Im ersten Rechtsgang hatten die Geschworenen den Wahrspruch, der nur auf schwere Körperverletzung lautete, ausgesetzt, im zweiten hob der OGH das Urteil auf, weil ein Zeuge nicht gehört worden war. Im früheren Verfahren hatte die Frau ihre zum Tatzeitpunkt 13-jährige Tochter beschuldigt. Auch diesmal bekannte sie sich nicht schuldig.
Die Anklage legt der Frau zur Last, im Sommer 2022 ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf mit einem Stanleymesser oder einer Rasierklinge eine 22 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben, „zweifellos, um ihn verbluten zu lassen“, ist die Staatsanwältin überzeugt. Die Tatwaffe steht bis heute nicht eindeutig fest. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.
Tathergang unklar
Die Verteidigung verwies auf mehrere offene Punkte: Die Tatwaffe sei unbekannt, es gebe keine Tatzeugen und an der Angeklagten seien keine Blutspritzer gefunden worden. Die 33-Jährige selbst bekannte sich nicht schuldig. Die Beziehung zu ihrem Mann bezeichnete sie als „zerrüttet“ und unterstellte ihm Grobheit und Handgreiflichkeiten. Das Verhältnis zu ihrer Tochter sei schwierig gewesen.
Der Tathergang ist nach wie vor unklar. In ihrer ersten Einvernahme hatte die Frau behauptet, ihr Mann habe sie attackiert und sie habe sich in Notwehr ein Teppichmesser gegriffen und gewehrt. Später stritt sie das ab und beschuldigte ihre Tochter. Diesmal blieb sie dazu vage: Sie vermute, dass es die Tochter gewesen sein könnte, aber „ich habe sie nicht gesehen, ich kann nicht sagen, ob sie es war“.
„Flexibler Umgang mit der Wahrheit“
Aus ihren Angaben, aber auch den Zeugenaussagen ergeben sich unterschiedliche Varianten, was in der Tatnacht passiert sein könnte. Der einstige Liebhaber der Angeklagten hatte bei der Polizei etwa ausgesagt, seine Freundin habe ihn angerufen und gesagt, dass ihr Mann blutend im Bett liege. Allerdings fand dieses Telefonat mehr als eine Stunde vor dem tatsächlichen Tatzeitpunkt statt, wunderte sich der Vorsitzende. Wenn sie mit Widersprüchen konfrontiert wurde, reagierte die Frau meist mit „ich weiß es nicht“, sie hatte sich bereits in den Einvernahmen mehrmals auf Erinnerungslücken berufen.
Auch was andere Erzählungen aus dem Leben der Frau – etwa schwere Krankheiten, sexuelle Übergriffe etc. – betrifft, gab es viele Ungereimtheiten. Der Vorsitzende kam letztlich zu dem Schluss: „Also es lügen alle anderen“ und empfahl der Angeklagten noch einmal ein Gespräch mit ihrer Verteidigerin. Die psychische Gutachterin Adelheid Kastner attestierte der Angeklagten emotionale Instabilität, eine „histrionische Störung“ und einen „flexiblen Umgang mit der Wahrheit“.
Kinder waren im Haus
Die drei kleineren Kinder des Paares schliefen während des Tatzeitraums im Obergeschoß, im Haus waren neben der Angeklagten und ihrem Mann noch die 13-jährige Tochter und ein Neffe aus Tschechien, der kein Deutsch sprechen dürfte. Er hatte sich im ersten Rechtsgang der Aussage entschlagen. Weil er im zweiten Rechtsgang nicht einvernommen wurde, hob der OGH das Urteil auf. Der Fall muss nun zum dritten Mal verhandelt werden. Das Gericht hat diesmal vier Verhandlungstage angesetzt.
Am Montagvormittag ging der Vorsitzende mit der Angeklagten den Ablauf des Tattags noch einmal im Detail durch. Am Nachmittag steht die Einvernahme des Opfers am Programm. Ein Urteil wird am Montag kommender Woche erwartet.
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