Bei dem tödlichen Geisterfahrerunfall in der Nacht auf Samstag auf der A1 bei Vorchdorf dürfte der Lenker stockbetrunken gewesen sein. Das steht zumindest im ersten Polizeibericht, welcher der Staatsanwaltschaft Wels vorliegt. Es wird wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. Ein 19-Jähriger starb.
Der 47-Jährige war noch ansprechbar, als die Rettungskräfte an der Unfallstelle auf der Westautobahn bei Vorchdorf eintrafen. Laut Staatsanwaltschaft Wels hätte der Wartberger an der Unfallstelle ziemlich gelallt und gegenüber der Polizei auch zugegeben, dass er Alkohol konsumiert hatte.
Für einen Alkomattest war der Kirchdorfer aber zu schwer verletzt. Deshalb wurde ihm im Krankenhaus Blut abgenommen. Noch steht das Ergebnis aus.
19-Jähriger hatte keine Chance
Um 2 Uhr früh verursachte der Geisterfahrer (47) aus Wartberg an der Krems auf der Westautobahn einen schweren Unfall: Er krachte mit voller Wucht gegen das entgegenkommende Auto eines 19-Jährigen aus Allhaming. Der Bursch starb zwei Stunden später im Spital.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.