Einen Rückstand bei eingebrachten Anträgen hat offenbar die Kärntner Landesregierung abzuarbeiten. Eine 83-Jährige hat mithilfe der Ombudsfrau nun endlich ihr Geld erhalten.
Bereits im November 2022 hat Hannelore T. ihren Antrag beim Amt der Landesregierung einbracht. Es ging um eine Förderung für den barrierefreien Umbau ihres Badezimmers. Dieser war aufgrund einer Operation notwendig geworden. Bis zur schriftlichen Zusicherung dauerte es zunächst bis August 2023.
5300 Euro wurden bewilligt. „Seither rufen wir immer wieder an, wann denn die tatsächliche Auszahlung des Geldes erfolgen werde“, schildert die Tochter der Kärntnerin. Sie frage sich, in welchem Zeitraum dringend benötigte Förderungen eigentlich von der Landesregierung ausbezahlt würden.
Digitalisierung soll helfen
Aufgrund des großen Interesses und der Fülle an Anträgen sei die zuständige Stelle mit den Endabrechnungen der Sanierungsanträge aktuell leider im Rückstand, ließ uns das Amt auf Anfrage wissen. Man sei bemüht, diesen Rückstand abzubauen und arbeite an einem Digitalisierungsprozess, der in Kürze abgeschlossen sein soll. Im Fall von Frau T. habe man aufgrund der im Dezember 2023 übermittelten Rechnungen im März 2024 eine technische Endabrechnung gemacht und den Akt zur fachlichen Endabrechnung weitergeleitet.
Das klingt etwas kompliziert. Ob das an der noch nicht erfolgten Digitalisierung liegen mag? Frau T. und ihre Tochter haben die Daten jedenfalls anders schwarz auf weiß. „Das Abrechnungsblatt samt Rechnungen haben wir Ende Jänner 2023, nicht im Dezember 2023 übermittelt“, halten sie fest. Im April 2024 sei telefonisch die Auszahlung binnen weniger Wochen zugesagt worden. Da diesen Worten aber bis August keine Taten gefolgt wären, haben sie sich schließlich an uns gewandt.
Dauer von knapp zwei Jahren
Knapp zwei Jahre nach Antragstellung sieht es jetzt so aus, als gebe es ein Ende. Vor wenigen Tagen flatterte ein Schreiben der Kärntner Landesregierung mit dem Einmalzuschuss von nun knapp 3600 Euro ins Haus. Na endlich.
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