„Ich wollte sie nicht töten, sondern nur erschrecken“ – nach der Attacke mit einem Messer fasste der Täter zwölf Jahre Haft aus. Die Frau, die mit dem Notarzthubschrauber ins Spital geflogen werden musste, überlebte laut Gerichtssachverständigen „nur durch ein Wunder“.
Wie in so mancher Ehe, hat es zu kriseln begonnen zwischen dem ungarischen Paar, das in Breitenbrunn lebt. Ja, er habe sie im Juli 2023 nach einer Meinungsverschiedenheit „ein bisschen getreten“, aber sie neige ja generell dazu, rasch blaue Flecken zu kriegen.
„Wenn sie sich zum Beispiel am Tisch anhaut“, sagt der 42-Jährige, der mit einem Annäherungs- und Betretungsverbot belegt wurde. Er musste ausziehen, im Jänner 2024 folgte schließlich die Scheidung.
„Ich wollte nur meiner Tochter ein Bussi geben“
Der Lkw-Fahrer nahm sich eine Wohnung, 150 Meter von der Ex entfernt. – damit es das gemeinsame Töchterchen nicht so weit hat, wenn es von Fremden zum Papa gebracht wird. „Sie ist das Wichtigste in meinem Leben. Aber meine Frau hat sich nicht an die Vereinbarungen gehalten“, sagt der Ungar. „Ich wollte meine Tochter sehen, ihr ein Bussi geben. Es ging oft nicht.“
Also wurde eifrig gestalkt. Bis zu 100 Anrufe täglich, SMS und Sprachnachrichten im Viertelstundentakt, keine Antworten. Der Mann vermutete, seine Ex habe einen Anderen. „Auch während der Ehe schon. Ihr Tablet war mit ihrem Handy synchronisiert.“ Im Verlauf stand: „Wie kann ich ältere Herren ins Bett holen?“ Er fragte darauf: „Ist dein Polizist besser als ich?“
„Es war nur ein Gerangel“
Am 21. März soll der Angeklagte nach dem Verfassen eines Abschiedsbriefes daheim ein Gemüsemesser eingepackt haben und zur Ex gefahren sein. Ihr wurde bei der Übergabe des Kindes eine zwölf Zentimeter lange und 2,5 cm tiefe Schnittwunde am Hals zugefügt. „Es war ein Gerangel. Ich hatte nur mein Taschenmesser mit“, sagt der Angeklagte, der von den Geschworenen wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen wird: Zwölf Jahre Haft plus Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Der Frau werden 19.040 Euro zugesprochen, dem Kind 10.000. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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