Debatte um Gesetz

„Kontrolliert Polizei, ob Asche noch in Urne ist?“

Tirol
10.09.2024 13:00

In einer Novelle zum Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetz ist vorgesehen, dass Urnen nach dem Kremieren künftig zwar zu Hause aufbewahrt werden dürfen, die Asche aber in der Urne verbleiben muss. Die Grünen treten für eine liberalere Regelung vor allem beim Verstreuen von Asche ein.

„Viele Menschen wünschen sich, dass ihre Asche nach ihrem Tod in alle Winde verstreut, von einem Berggipfel verteilt oder einem Bach übergeben wird. Die Landesregierung verhindert das aber“, erläutert Tirols Grünen-Klubchef Gebi Mair, „es ist herzzerreißend, wenn die Landesregierung Sterbenden ihren letzten Wunsch verweigert.“

„Neuregelung nicht zu Ende gedacht“
Die Neuregelung sei für die Grünen nicht zu Ende gedacht: „Die schwarz-rote Landesregierung erlaubt nun, dass Urnen zu Hause aufbewahrt werden. Das Verstreuen von Asche bleibt aber verboten. Muss man sich das so vorstellen, dass nach drei Jahren die Polizei kommt und kontrolliert, ob die Urne zu Hause noch gefüllt ist?“

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In der Praxis werden Menschen die Urne mit nach Hause nehmen und dann klammheimlich den Wunsch der Verstorbenen erfüllen.

Der Klubobmann der Tiroler Grünen im Landtag, Gebi Mair (Bild: Christof Birbaumer)

Gebi Mair (Grüne)

„Respektieren statt kriminalisieren“
Diesen „staatlichen Eingriff in die Privatsphäre“ lehne Mair ab: „So werden viele Familien in die Kriminalisierung getrieben. In der Praxis werden Menschen die Urne mit nach Hause nehmen und dann klammheimlich den Wunsch der Verstorbenen erfüllen und die Asche verstreuen.“

Lediglich 20 Gramm Asche dürfen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung entnommen werden. Die Grünen rund um Gebi Mair kündigen an, „die Begutachtungszeit zu nutzen, um die Landesregierung noch dazu zu bringen, die Wünsche Sterbender zu respektieren und auf den staatlichen Eingriff in die Privatsphäre zu verzichten.“

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