In Kufstein sorgte im Mai ein betrunkener Mann mit seinem Bluetooth-Lautsprecher für Aufsehen, nun gab’s die Quittung vor einem Geschworengericht. Sein einschlägiges Vorleben war dabei erschwerend.
Vor einem Einkaufszentrum in Kufstein ertönte am 6. Mai ein Lied einer deutschen Neonazi-Band, das sorgte bei Passanten für einiges Aufsehen. Das Ganze kam von offensichtlich angeheiterten Männern, die einen Bluetooth-Lautsprecher dabei hatten. Im Raum stand später, dass auch eine Parteitags-Rede von Adolf Hitler abgespielt worden sei. Beim Lied gegen Türken habe er sogar den Text verstanden, sagte ein Polizist als Zeuge. „Es war so laut, dass ich es bis in die Toilette deutlich hören konnte“, gab er beim Prozess nun an.
Es war so laut, dass ich es bis in die Toilette deutlich hören konnte.
Ein Polizist als Zeuge
Verfassungsschutz war rasch vor Ort
Ein Fall für das Landesamt für Verfassungsschutz. Die Beamten stießen vor Ort auf einen einschlägig Bekannten. Er war schon wegen des Verbotsgesetzes verurteilt worden. Unter Alkohol neigt er offenbar zu derartigen Umtrieben, kam beim Prozess zutage. Der nicht ganz nachvollziehbare Anlass diesmal: Genereller Hass gegen Türken, da eine nahe Verwandte von einer türkischen Arbeitgeberin schlecht bezahlt worden sei.
Weitere Zeugen, die das Lied eindeutig gehört hatten oder gar das Abspielen einer Propagandarede bestätigen konnten, gab es nicht. Auch ein als Zeuge einvernommener Trinkkumpane des obdachlosen Angeklagten konnte wenig beitragen.
Angeklagter war betrunken
Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt rund 1,9 Promille Alkohol im Blut intus hatte, räumte zumindest ein, das erste Lied größtenteils abgespielt zu haben. „Ich hatte einen gerechten Zorn auf Türken“, betonte er vehement.
Mein Mandant benötigt keinen Juristen oder Richter, sondern einen Arzt.
Die Verteidigung
Die Verteidigung verwies auf die Persönlichkeitsstörung des 36-Jährigen. „Er benötigt keinen Juristen oder Richter, sondern einen Arzt.“ Ein psychiatrisches Gutachten lehnte der Angeklagte aber selbst ab. Der labile angebliche Italiener gab vor Gericht außerdem an, seit zwölf Jahren vom österreichischen Staat „gefoltert“ zu werden.
Frühere bedingte Entlassung könnte widerrufen werden
Er war schon 2022 zu einer Haftstrafe wegen eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz verurteilt worden. Ein Teil dieser Haftstrafe wurde im Jänner 2024 bedingt nachgesehen, was bei der nunmehrigen Verhandlung widerrufen wurde. Somit kommen zu den ausgesprochenen 20 Monaten – bei Rechtskraft – noch einmal 14,5 Monate Haft hinzu.
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