Zu nur 7200 Euro Geldbuße – nicht rechtskräftig – ist ein türkischstämmiger 28-Jähriger aus Perg am Montag am Linzer Landesgericht verurteilt worden, obwohl er einen tödlichen Unfall mit Fahrerflucht begangen hatte und das Cannabis-Produkt THC in seinem Blut nachgewiesen wurde. Wie kam es zu diesem Urteil?
Das Urteil – die „Krone“ berichtete – regt viele Leser auf. Begründen kann man die Strafe mit der in Österreich geltenden Unschuldsvermutung, so Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichtes Linz. Die medizinische Untersuchung des flüchtigen 28-Jährigen – bei dem man Übermüdung und Suchtmittelkonsum feststellen konnte – erfolgte erst acht Stunden nach dem Unfall. Daher war es nicht möglich, Aussagen über seine Fahrtüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt zu machen.
Richter brauchen immer Hard Facts. Kann man etwas nicht feststellen, kommt das dem Angeklagten im Zweifel zu Gunsten.
Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichtes Linz
Nur zwei Verstöße nachgewiesen
Es veränderte sich der Strafrahmen, da nur zwei der Sorgfaltsverstöße nachgewiesen werden konnten: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von zehn km/h sowie ein Reaktionsverzug von zwei Sekunden. Außerdem galten seine gerichtliche Unbescholtenheit sowie sein umfassendes Geständnis als wesentliche Milderungsgründe.
2575 Fahrerflüchtige
Fahrerflüchtige Unfalllenker sind keine Seltenheit. Im Vorjahr gab es österreichweit 2575 Unfälle mit Fahrerflucht, im Jahr 2022 wurden 2383 verzeichnet. Die meisten dieser Vorfälle fanden in Wien statt, gefolgt von Oberösterreich und Niederösterreich.
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