Prozess in Feldkirch

Rabiater Freier im Zweifel freigesprochen

Vorarlberg
10.09.2024 19:15

Ein Kosovare soll einer Rumänin eine Waffe an Kopf gehalten und sie zu Oralsex gezwungen haben. In der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch traten gleich einige Ungereimtheiten zu Tage. 

Seit zwei Monaten sitzt der Familienvater in Untersuchungshaft. Laut Strafantrag soll der fünffach Vorbestrafte eine Prostituierte aus Rumänien vergewaltigt haben. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass dabei eine Waffe im Spiel war. Nach Ausführungen von Staatsanwalt Simon Mathis hatte der Angeklagte die Prostituierte über die Internet-Plattform „Ländle Anzeiger“ am Abend des 26. Februar in seine Wohnung bestellt.

Kurz darauf soll der 33-Jährige der Frau die Pistole an den Kopf gehalten und diese zum Oralsex aufgefordert haben. Als die 34-Jährige flüchten wollte, soll er ihr mit den Worten „Ich mach dich fertig!“ erneut gedroht, die Knarre an den Kopf gehalten und den Oralsex erzwungen haben. Laut Aussage der Rumänin habe sie dem Peiniger angeboten, die 200 Euro für den Liebesdienst zurückzugeben, sollte er sie gehen lassen.

Aussage gegen Aussage
Was der Beschuldigte in der Verhandlung allerdings bestreitet. Dass es zum Sex gekommen sei, gibt er zwar zu, aber die Waffe habe er ihr im Zuge einer Rauchpause gezeigt. „Und das auch nur deshalb, weil ich mich mit der Frau über ihr Leben als Prostituierte, die Zuhälterei und das Geschäft an sich unterhalten hatte. Da sagte ich ihr, dass ich eine Schreckschusspistole habe.“

Und so steht Aussage gegen Aussage. Auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin, warum sie danach nicht zur Polizei oder ins Krankenhaus gegangen sei, antwortet die Liebesdienerin, dass sie ein Kind zu versorgen hätte und in Vorarlberg illegal der Prostitution nachgegangen sei. Erst als die Polizei der Frau im Zuge einer Razzia den Riegel vorschiebt und sie nach Rumänien abschiebt, erstattet sie Anzeige.

Da der Schöffensenat sowohl an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten als auch der Prostituierten zweifelt, spricht die Frau Rat den Beschuldigten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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