Nach Arlberg-Urlaub

Nasenspitze abgebissen: Brite in Tirol vor Gericht

Tirol
12.09.2024 06:00

Ein 50-jähriger Mann aus Leeds (Großbritannien), der bei seinem Skiurlaub im Februar 2024 vor einem Lokal in St. Anton zubiss, bekannte sich am Landesgericht Innsbruck „teilweise schuldig“. Der Vorfall hatte Schlagzeilen gemacht, weil dem Kontrahenten danach die Nasenspitze fehlte.

Am damaligen Sonntag kurz nach 20 Uhr kam es im bekannten Wintersportort am Arlberg offenkundig zu tumultartigen und überaus wüsten Szenen: Zwei britische Urlaubergruppen gerieten heftig aneinander. Auf Handgreiflichkeiten, Tritte und Schläge folgte schließlich der folgenschwere Biss, der dem Kontrahenten des Angeklagten die Nasenspitze kostete.

„Vorgeschichte“ stand zur Debatte 
Zuvor war es – wie im Laufe der Verhandlung am Mittwoch deutlich wurde – zu einem Zwischenfall in einer Bar gekommen. „Mein Freund stand plötzlich mit blutüberströmtem Gesicht vor mir und berichtete mir von Übergriffen und Gewalt“, berichtete der Angeklagte vor Richterin Andrea Wegscheider und dem Schöffensenat.

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Ich kann mich weder an den Tritt noch an den Biss erinnern.

Der Angeklagte beim Prozess

Angeklagter mit Erinnerungslücken
Wohl auch deshalb sei dann vor dem Lokal alles völlig eskaliert. Der Angeklagte riss einen Mann der „gegnerischen“ Gruppe nieder, trat nach ihm und biss schließlich zu, was dazu führte, dass dieser Teile seiner Nasenspitze verlor. „Ich kann mich weder an den Tritt noch an den Biss erinnern“, gab der Mann zu Protokoll, räumte aber ein, dass es wohl „so passiert ist“, zumal ein Überwachungsvideo das Raufgeschehen deutlich zeige.

In Abrede stellte er mehrfach, dass der Biss mit der Absicht passiert sei, seinen Gegner schwer zu verletzen.

Der Brite musste zum Landesgericht Innsbruck anreisen. (Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Der Brite musste zum Landesgericht Innsbruck anreisen.

32.000 Euro Schadenersatzforderung 
Das passe alles jedenfalls „überhaupt nicht zu meiner sonstigen Art“, erklärte der Brite unter Tränen. Er schäme sich und bereue die Tat „von tiefstem Herzen“, sagte er auch zum als Zeugen einvernommenen Opfer, der seine Entschuldigung etwas kühl, aber doch annahm.

Sein Vertreter ließ unabhängig davon mit einer hohen Summe aufhorchen, die er aufgrund der Verletzung und der Nachwehen einforderte: Rund 32.000 Euro standen im Raum. Verteidiger und Opfer hielten hingegen 5000 Euro – die auch direkt in bar vor Ort übergeben wurden – für angemessen.

Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt 
Die Verhandlung wurde schließlich noch ohne konkreten Termin vertagt, weil der Verteidiger des Angeklagten noch weitere Tatzeugen hören wollte. Diese waren am Mittwoch nicht den weiten Weg von England nach Tirol gekommen.

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