Prozess in Feldkirch

Ex-Soldat drohte BH-Mitarbeiterin mit Amoklauf

Gericht
11.09.2024 17:00

Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Nötigung musste sich am Mittwoch ein ehemaliger Berufssoldat (37) aus dem Oberland am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Bei der Verlesung des Strafantrages durch Staatsanwalt Markus Fussenegger werden sofort Erinnerungen an jenen schrecklichen Mord im Februar 2019 in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wach. Damals hatte ein 34-jähriger Türke einen Sachbearbeiter erstochen, weil er sich von diesem ungerecht behandelt fühlte.

Im jetzigen Fall hat der Angeklagte zwar niemanden umgebracht, jedoch der Sachbearbeiterin der BH Bludenz und einem Sachbearbeiter des Landes Vorarlberg mit einem Amoklauf gedroht, weil diese sich geweigert hatten, einen Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft gegen den Angeklagten aufzuheben. „Ja, ich bin ein emotionaler Mensch, aber ich habe keine Drohung ausgesprochen, sondern lediglich gesagt, dass wenn eine Behörde so mit Menschen umgeht, man sich nicht wundern darf, wenn die Leute durchdrehen und Amok laufen“, rechtfertigt sich der Angeklagte. Was auch die als Zeugin geladene Lebensgefährtin – sie will Teile des Telefongesprächs mitgehört haben – fast wortgleich bestätigt.

Bewährungsstrafe und eine Strafzahlung
Ganz anders lautet hingegen die Version der BH-Mitarbeiterin, die sich ihren Angaben zufolge noch sehr gut an das Gespräch erinnert: „Wenn Sie diesen Bescheid nicht zurücknehmen, laufe ich Amok“, soll der Beschuldigte gesagt haben. Daraufhin habe sie ihn gefragt, ob dies eine Drohung sei – der Mann hätte dann mit „Nein“ geantwortet.

Zitat Icon

Ja, ich bin ein emotionaler Mensch, aber ich habe keine Drohung ausgesprochen, sondern lediglich gesagt, dass wenn eine Behörde so mit Menschen umgeht, man sich nicht wundern darf, wenn die Leute durchdrehen und Amok laufen.

Der Angeklagte vor Gericht

Auch der Sachbearbeiter beim Land Vorarlberg kann sich an den Vorfall mit dem 37-Jährigen noch gut erinnern und sagt, dass sich das Gespräch aufgeschaukelt habe und das Wort Amok gefallen sei.

Am Ende verurteilt der Richter den ehemaligen Soldaten wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Nötigung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 480 Euro Geldstrafe und kündigt ein Verfahren gegen die Lebensgefährtin wegen falscher Zeugenaussage an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Vorarlberg Wetter
7° / 14°
Regen
7° / 17°
leichter Regen
8° / 17°
leichter Regen
8° / 17°
bedeckt



Kostenlose Spielechevron_right
Vorteilsweltchevron_right