Nach der jüngsten Kritik aus Bayern hat Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Streit um den Umgang mit zurückgewiesenen Migranten an der deutsch-österreichischen Grenze nachgelegt. Gegenüber krone.at betonte er am Freitag: „Ich habe den Bundespolizeidirektor angewiesen, keine Übernahmen durchzuführen!“
Am Donnerstag kritisierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Ankündigung Karners, keine von Deutschland an der Grenze zurückgewiesenen Migranten aufzunehmen. Für ihn geht die Weigerung am Kern der Sache vorbei: Die Rechtslage sei eindeutig, sagte Herrmann in einem Interview mit der „Welt“.
Bayerns Innenminister: Rechtslage eindeutig
„Es geht hier nicht darum, ob Österreich jemanden zurücknimmt, sondern es geht darum, ob Deutschland jemandem die Einreise verweigert. Und wenn Deutschland jemandem die Einreise verweigert, dann ist der Betreffende nach wie vor in dem Nachbarland und eben nicht eingereist.“ Insoweit stelle sich dann die Frage für Österreich nicht, ob sie jemanden „zurücknehmen“ wollten.
Deutsche wollen umfassende Zurückweisungen an Grenzen
Die deutsche Bundesregierung hat ab Montag zusätzliche Grenzkontrollen angeordnet und denkt auch über umfassende Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen nach.
Wenn Deutschland jemandem die Einreise verweigert, dann ist der Betreffende nach wie vor im Nachbarland.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)
Karner trotzt Deutschen: „Da gibt es keinen Spielraum!“
Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte zuvor bereits Widerstand angekündigt. „Österreich wird keine Personen entgegennehmen, die aus Deutschland zurückgewiesen werden. Da gibt es keinen Spielraum! Das ist geltendes Recht. Zurückweisungen im Rahmen von Binnengrenzkontrollen sind gemäß EU-Recht nicht erlaubt.“
Österreich nimmt keine aus Deutschland zurückgewiesenen Personen entgegen. Das Innenministerium hat deshalb die betroffenen Landespolizeidirektionen nochmals angewiesen, unionsrechtswidrige Einreiseverweigerungen seitens der deutschen Behörden nicht zu akzeptieren und über Wahrnehmungen unverzüglich Bericht zu erstatten.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)
Geltendes EU-Recht
Grundsätzlich gehe er davon aus, dass sich EU-Mitgliedstaaten an geltendes EU-Recht halten. „Dies bedeutet, dass Personen, die einen Asylantrag stellen, nicht formlos an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen“, betont Karner.
Sollten sich Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates nach den Regeln der Dublin-III-Verordnung ergeben, wäre ihm zufolge ein formelles Dublin-Konsultationsverfahren einzuleiten. „Eine Überstellung kann erst nach Zustimmung des betroffenen Mitgliedsstaats erfolgen.“
Karner droht Deutschland
Karner stellt Deutschland deshalb die Rute ins Fenster: „Das Innenministerium hat die betroffenen Landespolizeidirektionen am Donnerstag nochmals angewiesen, unionsrechtswidrige Einreiseverweigerungen seitens der deutschen Behörden nicht zu akzeptieren und über Wahrnehmungen unverzüglich Bericht zu erstatten.“
Erst dann sind Zurückweisungen möglich
Nach Worten des Innenministers seien Zurückweisungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, „etwa, wenn es sich um EU-Staatsbürger mit einem Aufenthaltsverbot handelt“. In Österreich habe es heuer bisher rund 700 Zurückweisungen gegeben.
Karner lobt zudem Österreichs Kampf gegen Schlepper und illegale Migration: „An der Grenze des Burgenlandes zu Ungarn hat die Polizei heuer rund 1000 Personen nach einem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen. Daraus folgt, dass auch kaum Transitbewegungen über Österreich nach Deutschland erfolgen.“
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