Eine 44-jährige Flachgauerin wollte via Internet ihre Gitarre verkaufen. Rasch meldete sich ein Interessent, verwickelte die leichtgläubige Frau in eine längere Online-Konversation. Er kaufte schließlich das Musikinstrument, Geld überwies jedoch die Verkäuferin ...
Wie kann man sich bloß darauf einlassen? Eine Flachgauerin bat dieser Tage eine Gitarre auf einer Internetplattform zum Verkauf an. Ein Unbekannter meldete sich kurz darauf, wollte das Musikinstrument kaufen. Er bat um die Telefonnummer der Frau und schlug vor, die Bezahlung über ein spezielles Onlinesystem abzuwickeln.
Die 44-Jährige war mit dieser Methode nicht vertraut, der Unbekannte erklärte ihr daraufhin den angeblichen Anlauf und gab genaue Anweisungen.
Per E-Mail erhielt die Frau einen Link, der sie aufforderte, ihre Bankdaten einzugeben. Die Frau folgte den Anweisungen und überwies mehrere tausend Euro. Im weiteren Verlauf schickte er der Frau einen QR-Code. Diesen sollte die Flachgauerin abfotografieren – so würde sie ihr Geld zurückerhalten.
Dazu kam es nicht. Im Gegenteil: Die 44-Jährige bemerkte, dass erneut hunderte Euro unbefugt von ihrem Konto abgebucht wurden. Jetzt ging die Frau zur Polizei. Die Ermittlungen laufen.
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