Durch den Elsgraben soll bald eine neue 110-kV-Leitung von Kärnten Netz zum Umspannwerk bei Treibach verlaufen! Ein neues Rechtsgutachten zeigt nun mögliche Probleme auf. Die Renaturierungsverordnung der EU könnte zum Spielverderber werden.
„Rechtlich klappt der Elsgraben nicht“, warnt Anwalt Wolfgang List. „Das Projekt ist nicht genehmigungsfähig, da nehme ich jede Wette an.“ Der erfahrene Jurist spricht über die neue 110-kV-Leitung von Kärnten Netz; genauer den Streckenabschnitt, der durch den Elsgraben führt.
Dagegen macht nun eine Interessengemeinschaft mobil. „Das ist quasi ein Natura-2000-Gebiet. Hier leben gefährdete Vogelarten“, erklärt Initiator Werner Rainer. „Auch die Gefahr eines Waldbrands steigt durch eine Oberleitung.“ Dass es den Grundbesitzern nur um höhere Entschädigungen geht, verneint er deutlich: „Wir nehmen jetzt Geld in die Hand, um später keines zu bekommen.“
Das Ganze muss überdacht werden. Rechtlich klappt der Elsgraben nicht. Wer weiter tut, vergeudet Geld, pflanzt die Leute.
Wolfgang List, Rechtsanwalt und Gutachter
Renaturierung als möglicher Spielverderber
Und gerade die neue Renaturierungsverordnung der EU könnte in diesem Fall einmal den Waldbesitzern in die Karten spielen. „Der Elsgraben ist faktisch ein Naturschutzgebiet, jede Beeinträchtigung ist ausnahmslos verboten“, erklärt Anwältin Fiona List. „Das Renaturierungsgesetz bezieht sich ausdrücklich auf solche unberührten Gebiete.“
In einem ersten Statement betont Kärnten Netz, dass bei der neuen Leitung Siedlungsräume und sensible Naturräume gemieden würden: „Die neue Trasse verläuft mit entsprechenden Abständen zu Siedlungsgebieten über Wiesen, Äcker und durch Waldgebiete. Wir organisieren in den betroffenen Gemeinden Sprechtage für die Bürger.“
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