Mediziner vor Gericht

Arzt ändert ohne Rücksprache OP-Plan: Frau tot!

Niederösterreich
13.09.2024 17:02

Eine Krebspatientin (79) starb in einer Waldviertler Klinik (NÖ) nach einer ungeplanten Operationsweise an „zufälligen Ereignissen mit massiven Blutungen“: Der Arzt ist wegen fahrlässiger Tötung nun vor Gericht.

Anfang Februar des Vorjahres ließ eine 79-Jährige nach schweren Komplikationen im Zuge einer Operation in einem Waldviertler Klinikum ihr Leben. Schuld daran soll ein Chirurg sein. Denn der Spezialist für Urologie – ein in Libyen geborener deutscher Staatsbürger – soll nicht wie ursprünglich geplant agiert haben.

Denn statt eines endoskopischen Tauschs eines Harnröhren-Katheters samt Zertrümmerung einiger großer Nierensteine mittels Laser, beschloss der 58-Jährige, die Krebspatientin aufzuschneiden.

Schwerwiegende Komplikationen
Bei der ungeplanten Bauchöffnung sei es zu massiven Blutungen gekommen. Ein gesetzter Gefäßverschluss habe laut Staatsanwaltschaft zu Durchblutungsstörungen geführt, die eine Oberschenkelamputation notwendig machten. Die 79-Jährige verstarb nur Tage später an Herz-Kreislauf-Versagen.

Der Arzt muss sich am Landesgericht Krems wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.  (Bild: Molnar Attila/Attila Molnar, Krone KREATIV)
Der Arzt muss sich am Landesgericht Krems wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. 

„Die Frau hat über starke Schmerzen geklagt. Ich wollte ihr helfen“, so der Angeklagte. Daher entschied er sich für eine weitaus riskantere und schwierige OP-Variante – um die Tumormassen stellenweise zu verkleinern. Im Zeugenstand widersprechen jedoch zwei nahe Angehörige den angeblich schwerwiegenden Schmerzen der Verstorbenen.

Arzt bekennt sich vor Gericht nicht schuldig
Ein Kollege aus der Ärzteschaft erklärt vor Gericht: „Der Tumor war nicht operabel“, so der Zeuge. Nun musste sich der 58-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht in Krems verantworten. Und bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.

Nach dem tödlichen Vorfall erging eine Dienstanweisung an den Mediziner. Somit darf der Urologe geplante Vorgehensweisen nicht mehr ungefragt abändern. Der Prozess wurde für weitere Zeugeneinvernahmen und das Sachverständigengutachten auf Mitte November vertagt.

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