„Krone“-Interview
Beharrliche Verfolgung heißt im Gesetz das, was die meisten unter Stalking kennen. Zig Anrufe, ungewollte Liebesbriefe, aber auch persönlicher Kontakt und Gewalt können darunter fallen. Mit bis zu drei Jahren Strafdrohung auch kein Kavaliersdelikt – erklärt Anwalt Sascha Flatz gegenüber der „Krone“.
„Darunter fallen alle Handlungen, die die Lebensführung einer Person beeinträchtigen“, erklärt Anwalt Sascha Flatz den Begriff der beharrlichen Verfolgung, besser bekannt als Stalking. Ob es sich hierbei nun um virtuelle Kontaktaufnahme oder gar persönliche handelt, spielt keine Rolle. Und auch der Zeitraum ist unbedeutend.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.