15 Jahre Haft

Schuldspruch bei dritter Auflage von Mordprozess

Oberösterreich
16.09.2024 16:57

Mit 8:0 Stimmen sprachen die Geschworenen am Montagnachmittag im Landesgericht Ried eine 33-Jährige schuldig. Sie soll ihrem Mann Tabletten ins Essen gemischt haben und dann versucht haben, ihm den Hals aufzuschneiden. Das Schwurgericht verhängte über die Frau 15 Jahre Haft. Sie muss dem Opfer außerdem 3000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen eine 33-Jährige wegen einer Messerattacke auf ihren Mann ist am Montag im Landesgericht Ried im Innkreis ins Finale gegangen. Der Frau wurde Mordversuch zur Last gelegt. Sie stellte immer wieder in den Raum, dass ihre damals 13-jährige Tochter die Tat begangen hätte. Der Prozess befand sich bereits im dritten Rechtsgang.

Zeuge entschlug sich
Im ersten Rechtsgang hatten die Geschworenen den Wahrspruch, der nur auf schwere Körperverletzung gelautet hatte, ausgesetzt, im zweiten hob der OGH das Urteil auf, weil ein Zeuge, der sich beim ersten Mal entschlagen hatte, nicht gehört worden war. Der Prozess musste zurück an den Start. Der beanstandete Zeuge wurde diesmal zwar geladen, er entschlug sich aber neuerlich der Aussage.

Notoperation rettete Opfer
Die Anklage legte der Frau zur Last, im Sommer 2022 ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf mit einem Stanleymesser oder einer Rasierklinge eine 22 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben, „zweifellos, um ihn verbluten zu lassen“, war die Staatsanwältin überzeugt. Die Tatwaffe steht bis heute nicht eindeutig fest. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.

Notwehr behauptet
In ihrer ersten Einvernahme in der Tatnacht hatte die Frau behauptet, ihr Mann habe sie attackiert und sie habe sich in Notwehr ein Teppichmesser gegriffen. Später stritt sie das ab und beschuldigte ihre Tochter. Diesmal blieb sie dazu vage: Sie vermute, dass es die Tochter gewesen sein könnte, habe dies aber nicht gesehen.

Kreativer Umgang mit Wahrheit
Erinnerungslücken, auf die sie gelegentlich verwies, sind laut der psychiatrischen Gutachterin Adelheid Kastner medizinisch nicht nachvollziehbar. Kastner attestierte der Angeklagten einen „kreativen Umgang mit der Wahrheit“ und „Selbstbezogenheit“. Sie eskaliere in Konfliktsituationen, „es zählt vor allem eines: Wie es ihr geht“, so die Gutachterin. Eine Gefährdung der Allgemeinheit gehe von der Angeklagten aber nicht aus.

Heimtücke wirkte sich erschwerend aus
Die Geschworenen sprachen die Angeklagte nun wieder wegen versuchten Mordes einstimmig schuldig. Sie wurde zu insgesamt 15 Jahren Haft verurteilt. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit, dass es beim Versuch blieb und die lange Verfahrensdauer gewertet. Als erschwerend sah das Gericht unter anderem die Heimtücke der Attacke und, dass die Frau ihre Tochter der Tat bezichtigt und sie „einem Spießrutenlauf ausgesetzt“ habe.

Die Verteidigerin der Frau legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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