US-Turnerin Jordan Chiles zieht im Kampf um die olympische Bronzemedaille vor das Schweizer Bundesgericht. Sie wehrt sich damit gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS. Unterstützt wird die 23-Jährige vom US-Turnverband und dem Nationalen Olympischen Komitee der USA.
Der CAS wollte keinen weiteren Einspruch mehr zulassen, nachdem einem Einspruch Rumäniens stattgegeben worden war und Chiles ihre Medaille im Bodenturnen an Ana Barbosu verloren hatte.
Chiles argumentiert nun, dass sie ein Recht darauf gehabt hätte, angehört zu werden und eigene Beweismittel vorzulegen. Bei der Boden-Entscheidung am 5. August bei den Sommerspielen in Paris hatte das US-Team Einspruch gegen die Bewertung von Chiles‘ Leistung eingelegt. Nach Überprüfung der Videoaufnahmen entschied die Jury, ein Element anzuerkennen und den Schwierigkeitswert nach oben zu korrigieren. Chiles kletterte damit von Platz fünf auf Rang drei.
Streit um vier Sekunden
Die Entscheidung fiel aber erst nach der Verkündung der Platzierungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Rumänin Barbosu schon mit der Landesfahne über der Schulter in der Halle ihren dritten Platz gefeiert. Der rumänische Verband legte daraufhin Einspruch beim CAS ein, mit der Begründung, dass das US-Team die Korrektur nach einer Minute und vier Sekunden statt regelkonform binnen einer Minute nach Bekanntgabe der Wertung beantragt hatte. Der CAS schloss sich dieser Argumentation an und erklärte die Korrektur zugunsten Chiles‘ für wirkungslos.
In der Folge reichte der US-Turnverband neues Videomaterial ein, das aus seiner Sicht belegt, dass der erste Protest schon nach 47 Sekunden und ein zweiter nach 55 Sekunden kommuniziert worden sei. Weil diese Beweise vom CAS nicht mehr berücksichtigt wurden, zieht Chiles nun vor das Bundesgericht. Die Sportlerin sprach von einem der fordernsten Momente in ihrer Karriere. „Ich möchte, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird“, erklärte Chiles. Das Verfahren kann sich über Monate oder gar Jahre ziehen.
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