Botschaft vor Auftakt
Herbstzeit ist Erntezeit – und es fällt wieder, das Obst des Nachbarn. Wenn Äpfel, Birnen, Zwetschgen und Co. dabei auf Ihrem Grund landen, wem gehört es dann? Wer darf damit kochen, backen, es essen bzw. wer muss die ganzen fauligen Reste aus dem Garten entfernen? Wie sieht das rechtlich aus? Wir haben uns für Sie schlaugemacht!
Sind wir ehrlich: Wenn das Laub des Nachbarn auf den eigenen Grund fällt, ist das quasi eine Frechheit. Ist es gutes Obst, vielleicht sogar die eigene Lieblingssorte, dann ist das ganz etwas anderes – dann gehört es einem auch. Oder? Kommt darauf an, weiß der Wiener Jurist und Buchautor Martin Bleckmann. Er klärt auch über weitere Missverständnisse unter Nachbarn auf.
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