In seinem Bad hatte ein Niederösterreicher die Dusche erneuert und dafür den Handwerkerbonus beantragt. Dieser wurde, wider Erwarten, abgelehnt. Denn die ausgestellte Rechnung bereitete Probleme. Die Ombudsfrau hat sich den Fall angesehen und weiß, worauf Sie achten sollten.
„Wir haben alles ordnungsgemäß eingereicht und hochgeladen, aber dennoch eine Absage bekommen“, wandte sich Wolfgang H. aus Niederösterreich an die Ombudsfrau. Er hatte wegen des Handwerkerbonus die Sanierung der Dusche in seinem Badezimmer in Angriff genommen.
Unternehmen wegen Rechnung kontaktiert
Nach der abschlägigen Antwort habe er, so der Leser, nochmals mit der ausführenden Firma Kontakt aufgenommen. Diese habe ihm versichert, die ausgestellte Rechnung entsprechend des für die Inanspruchnahme der Förderung vorgegebenen Leitfadens erstellt zu haben.
Enttäuscht über die erfolgte Ablehnung schrieb der Leser schließlich an das für den Handwerkerbonus verantwortliche Wirtschaftsministerium und informierte die „Krone“ über diesen Fall.
Die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums
Die Anfrage der Ombudsfrau wurde von der Buchhaltungsagentur des Bundes – sie ist für die Abwicklung der Handwerkerbonus-Anträge zuständig – an das Wirtschaftsministerium weitergegeben.
Dieses teilte mit, dass die eingereichte Rechnung nicht nur die förderfähige Arbeitszeit enthalten habe. Sondern auch Liefer- sowie Entsorgungskosten, für die es keine Unterstützung gebe. Außerdem habe der Leser einen Skonto erhalten, der im Förderantrag nicht berücksichtigt worden sei.
Wer den Handwerkerbonus in Anspruch nehmen will, sollte u. a. auf folgende Punkte achten:
Quelle: handwerkerbonus.gv.at
Lösung für Herrn H. in Aussicht gestellt
Man habe sich bereits mit der beauftragten Firma ausgetauscht, damit diese künftig Rechnungen ausstellt, welche die Anforderungen des Handwerkerbonus erfüllen. Man arbeite außerdem gemeinsam daran, dass es für Herrn H. rasch eine zufriedenstellende Lösung, eine Auszahlung, gibt.
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