Das neue Naturschutzgesetz der schwarz-blauen Landesregierung nimmt jetzt auch Blumenwiesen ins Visier. Im letzten Abdruck gab es noch entscheidende Änderungen.
Mit Verspätung und manchen Überraschungen wird heute das neue Naturschutzgesetz im Landtagsausschuss behandelt. Wie berichtet geht es darin neben schnelleren Verfahren für Kraftwerke auch um eine Entmachtung der Landes-Umweltanwaltschaft. Nach dem öffentlichen Begutachtungsverfahren hat Schwarz-Blau noch ein paar Neuerungen im Gesetz versteckt, wegen der Naturschützer und Grüne Alarm schlagen. Die Landesregierung möchte den Schutz für Mager- und Trockenwiesen aufweichen.
Für Naturschützer ist das eine echte Bedrohung der Artenvielfalt. Denn Schmetterlinge, Wildbienen und andere Insekten fühlen sich in diesen Blumenwiesen besonders wohl. Ihr Lebensraum würde verloren gehen.
„Das kann man nicht so schnell renaturieren“
Dabei wurde die Schmetterlingsvielfalt in der Vergangenheit schon arg dezimiert. „In den letzten Jahrzehnten wurde viel gedüngt und viel gemäht. Darum gibt es nur mehr ganz wenige Blumenwiesen“, sagt Zoologe Jan Habel von der Universität Salzburg. Laut einer noch nicht veröffentlichten Salzburger Studie wären rund 80 Prozent der geschützten Blumenwiesen von der Gesetzesänderung betroffen. „Wenn der Schutzstatus wegfällt, gehen diese Flächen unwiderruflich verloren. Das kann man nicht so schnell wieder renaturieren“, sagt Ingrid Eichberger vom Naturschutzbund.
Die Grünen argumentieren, dass man die Artenvielfalt gerade für die Landwirtschaft erhalten müsse. „Wenn wir Mager- und Trockenwiesen beschränken, sägen wir auf dem Ast, auf dem wir sitzen“, sagt Grünen-Chefin Martina Berthold. Die Landesregierung argumentiert die Neuerung mit Rechtssicherheit. „In der Vergangenheit führte die unklare Definition des Begriffs ,überwiegend‘ zu Rechtsunsicherheit“, sagt die zuständige Landesvize Marlene Svazek (FPÖ).
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