Über das Leistungsschutzrecht war jahrelang gestritten worden. So beschäftigte sich der Bundestag in insgesamt drei Expertenanhörungen mit dem Thema. Das Gesetz lässt allerdings offen, wie lang "kleinste Textteile" sind. Die Opposition kritisierte, die Koalition überlasse es den Gerichten, diese Frage zu klären. Den Suchmaschinenbetreibern soll es über diese "Schnipsel" möglich sein, Zeitungsartikel kostenlos anzureißen. Dies ist etwa beim Dienst Google News der Fall, von wo Nutzer zu den eigentlichen Nachrichtenseiten weitergeleitet werden.
Für die Verlage hängt vom Urheberschutz im Internet viel ab, die Branche macht wegen der Digitalisierung einen harten Strukturwandel durch. So hatte der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Matthias Döpfner, in einer Anhörung des Bundestags-Kulturausschusses gesagt, für ihn sei der Gesetzentwurf eine "Schicksalsfrage". Auch der Geschäftsführer des Zeit-Verlags, Rainer Esser, hatte gewarnt: "Wer jetzt gegen das Leistungsschutzrecht wettert, der wird in einigen Jahren vor den Ruinen der Presselandschaft stehen."
In dem Gesetzesentwurf heißt es allerdings, dass dieser nicht als gesetzgeberischer Schutz von überholten Geschäftsmodellen missverstanden werden dürfe: "Das neue Leistungsschutzrecht kann und soll kein Korrektiv für Strukturveränderungen des Marktes sein, auf die Presseverleger vor allem mit neuen Angeboten reagieren müssen." Kritiker des Gesetzes hatten unter anderem bemängelt, dass es eine sinnvolle Internetsuche unmöglich mache. Der von SPD und Grünen dominierte Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, kann es aber durch seinen Einspruch erheblich verzögern.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.