Gemeingefährlich

P. Diddy in U-Haft: Richterin verweigert Kaution

Society International
18.09.2024 08:04

„Von ihm geht eine extreme Gefahr für unsere Gesellschaft aus – er gehört hinter Gitter!“ Wer glaubte, es könnte für Sean „Diddy” Combs nach seiner Verhaftung nicht schlimmer werden, wurde bei der ersten Anhörung vor der Haftrichterin in New York eines Besseren belehrt. 

Die Staatsanwaltschaft konnte die Richterin Robyn Tarnofsky davon überzeugen, dass der Musik-Mogul als Kopf eines kriminellen Imperiums und gemeingefährlich sei. Worauf die Juristin entschied, dem Antrag der Verteidigung auf Kaution nicht nachzukommen. Sprich, der 54-Jährige muss bis zu seinem Prozessbeginn in Haft bleiben. 

50 Millionen Kaution abgelehnt
Combs wurde ohne Handschellen in den Saal des Obersten Gerichtshof von Manhattan geführt. Anstatt seines typischen Designeranzugs trug er ein schwarzes T-Shirt und eine dunkelgraue Jogginghose. Sein Anwaltsteam bot dem Gericht als Sicherheit 50 Millionen Dollar für eine Kaution an und beschwerte sich, dass ihr Promi-Mandant „unfair und unangemessen hart“ behandelt werden würde. Das ließ Tarnofsky kalt. Sie verwies darauf, dass sie „sehr ernsthafte Bedenken“ habe, den Angeklagten auf freien Fuß zu lassen, weil dieser an „Suchtproblemen und scheinbar auch an unkontrollierbaren Wutausbrüchen“ leide.

Gerichtszeichnung der Verhandlung (Bild: AP ( via APA) Austria Presse Agentur/Elizabeth Williams)
Gerichtszeichnung der Verhandlung

„Serien-Missbraucher“
Combs blieb bei der Anhörung ruhig. Er zuckte nicht einmal mit der Wimper, als die Staatsanwältin Emily Johnson ihn als einen „Serien-Missbraucher“ titulierte, der die Ermittlungen seiner Taten „zu verschleiern“ versucht habe. Selbst als ihn die Richterin die Hoffnung nahm, bis zum Verhandlungsbeginn wieder auf freien Fuß zu kommen, nahm der 54-Jährige das Urteil stoisch auf – mit einem Schluck aus seiner Fiji-Wasserflasche.

Der Gründer der „The Bad Boy Records”-Plattenfirma wurde am Montag in einem New Yorker Hotel verhaftet. Ihm wird unter anderem organisierte Kriminalität, Sex-Sklavenhandel, Betrug und gezwunge Prostitution vorgeworfen.

Der Hintergrund: Er soll Frauen Drogen verabreicht und sie gezwungen haben, vor ihm tagelange „Sex-Sessions“ mit männlichen Prostituierten durchzuführen. Diese habe er laut Anklageschrift gefilmt und sich dabei selbst befriedigt.

15-jährige Haftstrafe?
Dem Multimillionär droht bei einer Verurteilung eine Mindeststrafe von 15 Jahren Gefängnis. Für den Anklagepunkt „Sexklaven-Handel“ droht sogar eine Höchststrafe von lebenslang.

Anwalt will Unschuld beweisen
Hinterher kündigte Diddys Anwalt Marc Agnifilo vor der Presse an, dass er gegen die Entscheidung, keine Kaution zuzulassen, Berufung einlegen wird: „Mr. Combs ist ein Kämpfer, der unschuldig ist. Er fürchtet sich nicht vor der Anklage und will seine Unschuld beweisen.“

In Bezug auf die Kronzeugin der Anklage, Combs‘ Ex-Freundin Cassie Ventura, wetterte Agnifilo: „Es war eine zehnjährige Beziehung. Es gab keine Verdunklungsversuche, weil es kein Verbrechen gab.“

Der unter den Künstlernamen Puff Daddy, P. Diddy und Diddy bekannte Combs war in den 1990er-Jahren zu einem der erfolgreichsten Hip-Hop-Musiker der Welt aufgestiegen. Der dreifache Gewinner des US-Musikpreises Grammy ist auch als Musikproduzent und Geschäftsmann erfolgreich.

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(Bild: kmm)



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