Hilfe nach Unwettern

Katastrophenfonds wird auf 1 Mrd. Euro aufgestockt

Wirtschaft
18.09.2024 09:24

Der Katastrophenfonds soll auf eine Milliarde Euro aus dem bestehenden Budget aufgestockt werden – „zu Lasten der Ertragsanteile des Bundes“. Bisher standen 600 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Nach den schweren Unwettern am vergangenen Wochenende wurden in der Bevölkerung die Rufe nach einer Aufstockung des Katastrophenfonds immer lauter. Heftige Stürme und Überschwemmungen haben in mehreren Regionen massive Schäden verursacht. Manche Menschen haben in den Fluten alles verloren, Betroffene fordern nun schnelle und ausreichende Unterstützung, um den Wiederaufbau zu bewältigen.

In Anbetracht des Ausmaßes der Schäden und der wachsenden Besorgnis über künftige Wetterextreme hat die Regierung nun beschlossen, den Katastrophenfonds jährlich um rund 400 Millionen Euro aufzustocken.

Kanzler Karl Nehammer und NÖ-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei einem Lokalaugenschein im Hochwassergebiet – nun wird der Katastrophenfonds um 400 Millionen Euro aufgestockt. (Bild: BKA/CHRISTOPHER DUNKER)
Kanzler Karl Nehammer und NÖ-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei einem Lokalaugenschein im Hochwassergebiet – nun wird der Katastrophenfonds um 400 Millionen Euro aufgestockt.
Der Katastrophenfonds wurde 1965 für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden eingerichtet. (Bild: BKA/CHRISTOPHER DUNKER)
Der Katastrophenfonds wurde 1965 für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden eingerichtet.
Vizankler Werner Kogler und Kanzler Karl Nehammer bei einer Pressekonferenz zur „Hochwasser-Soforthilfe“ (Bild: APA/MAX SLOVENCIK)
Vizankler Werner Kogler und Kanzler Karl Nehammer bei einer Pressekonferenz zur „Hochwasser-Soforthilfe“

Bundeskanzler Karl Nehammer: „Österreich steht in schwierigen Zeiten besonders zusammen. Der Katastrophenfonds wird daher auf eine Milliarde aufgestockt. Der bestehende Wohnschirm wird umgestaltet und für besondere Härtefälle, die von der Katastrophe betroffen sind, erweitert. Damit werden jene unterstützt, die vorübergehend oder für längere Zeit ihr Zuhause nicht bewohnen können.“

Es sollen sowohl Schäden von Privatpersonen als auch Unternehmen ersetzt werden. Auch Mittel für beschädigte Infrastruktur von Gemeinden und Bundesländern werden damit bereitgestellt, hieß im Rahmen der Pressekonferenz, die Nehammer gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler hielt. Vorschüsse würden in Härtefällen ebenfalls gewährt.

Die zusätzliche Mittelzufuhr soll sicherstellen, dass die betroffenen Gemeinden und Haushalte rasch und unbürokratisch Unterstützung erhalten. Auch ist diese Maßnahme nicht nur eine Reaktion auf die letzten Unwetter, sondern auch ein notwendiger Schritt, um in Zukunft für derartige Katastrophen besser gerüstet zu sein. 

Aufstockung Katastrophenfonds
Alle finanziellen Hilfen und Schutzmaßnahmen
  • Aufstockung des Katastrophenfonds: Der Katastrophenfonds wird auf eine Milliarde Euro aufgestockt, um den Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. Dabei werden sowohl Schäden von Privatpersonen und Unternehmen ersetzt als auch Mittel für beschädigte Infrastruktur von Gemeinden und Bundesländer bereitgestellt. Um rasch zu helfen und das Leid der Betroffenen zu mildern, gewährt der Bund auch Vorschüsse.
  • Aufstockung Wohnschirm: Zur Unterstützung von betroffenen Haushalten wird ein finanzieller Rahmen von zusätzlich 40 Millionen Euro aus dem Wohnschirm bereitgestellt. Der Wohnschirm wird adaptiert und kann auch für soziale Härtefälle im Rahmen des Hochwassers bereitgestellt werden. Dieser soll vor allem in Härtefällen greifen, in denen Menschen ihren Wohnraum nicht nutzen können.
  • Im steuerlichen Bereich wird sichergestellt, dass bei Betroffenen von Hochwasserschäden umfassende Stundungen und Zahlungserleichterungen zur Anwendung kommen. Kosten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden können von Privatpersonen und Betrieben steuerlich geltend gemacht werden.

Diashow: Bilder der Aufräumarbeiten

(Bild: Feuerwehr Penzendorf)
(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER, Krone KREATIV)
(Bild: APA/EXPA/ JFK)
(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER, Krone KREATIV)
(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER, Krone KREATIV)
(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER, Krone KREATIV)
(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER, Krone KREATIV)
(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER, Krone KREATIV)
(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
(Bild: APA/EXPA/ JFK)
(Bild: APA/EXPA/ JFK, Krone KREATIV)
  • Für geschädigte Unternehmen werden Sonderkredite und Garantien bereitgestellt, damit rasche Liquidität sichergestellt wird. Dabei werden zinslose Kredite zur Verfügung gestellt. Insgesamt wird ein Kreditvolumen von bis zu 100 Millionen Euro vorgesehen.
  • Katastrophen-Kurzarbeit: Um Arbeitsplätze zu sichern, können betroffene Unternehmen Katastrophen-Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Somit können Unternehmen, die von einer längeren Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anmelden.
  • Hochwasserschutz: Die Bundesregierung investiert weiter in den Ausbau von Hochwasserschutzanlagen, um zukünftige Schäden durch Überschwemmungen zu minimieren. Seit 2002 hat die Bundesregierung zwei Milliarden Euro investiert. Um unmittelbare Schäden zu sanieren, greift ein zehn Millionen Euro Soforthilfe-Paket für die Sanierung von Hochwassereinrichtungen und Dämmen, etc. Insgesamt sollen in den kommenden Jahren bis zu rund eine Milliarde Euro in den Hochwasserschutz investiert werden.
  • EU-Solidaritätsfonds: Es wurde bereits Kontakt zu betroffenen Nachbarländern und der EU-Kommission aufgenommen, um die Aktivierung des EU-Solidaritätsfonds zu prüfen. Damit soll zusätzliche finanzielle Unterstützung aus Brüssel ermöglicht werden, um die Wiederaufbauarbeiten in den betroffenen Regionen zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

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