Übergriffe in NÖ

Anklage: Sechs Kinder im Strudelbecken missbraucht

Gericht
18.09.2024 13:00

Laut Staatsanwalt griffen zwei Männer – 29 und 30 Jahre alt – im Freibad „Aqua Splash“ in Traiskirchen (NÖ) im Wasser sechs junge Schwimmer an. Am 3. Oktober müssen sich die beiden Afghanen im Landesgericht Wiener Neustadt wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten. Der Tatplan war perfid.

Diese Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt schockiert: Beschuldigt sind zwei Asylwerber aus Afghanistan, die am 18. Juni 2024 das Freibad „Aqua Splash“ in Traiskirchen besucht haben. „Spätestens dort fassten sie gemeinsam den Entschluss, zur Befriedigung ihrer sexuellen Triebe, die Genitalien, Brüste und intime Körperstellen dort anwesender Kinder zu betasten“, so die Anklägerin.

Anwalt Florian Höllwarth (li.) vertritt zwei der minderjährigen Opfer. (Bild: zVg)
Anwalt Florian Höllwarth (li.) vertritt zwei der minderjährigen Opfer.

Die Art und Weise, wie das 29 und 30 Jahre alte Duo ihren Tatplan vollzogen haben soll, ist perfid. Denn sie wählten das Strudelbecken als Tatort. In dem Strömungskanal sollen sie badenden Kindern aufgelauert haben. Demnach seien sie untergetaucht und hätten unter Wasser gezielt nach ihren Opfern gegriffen und versucht, diese im Intimbereich zu betasten – was ihnen teilweise auch gelungen sei.

Bei Schuldspruch sechs Monate bis fünf Jahre Haft
Am 3. Oktober müssen sich die beiden Männer im Landesgericht Wiener Neustadt wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten. Ihnen drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Das Strudelbecken im Aqua Splash in Traiskirchen (NÖ). (Bild: Reinhard Judt/Krone KREATIV)
Das Strudelbecken im Aqua Splash in Traiskirchen (NÖ).
Der Eingang zum Freibad. (Bild: P. Huber)
Der Eingang zum Freibad.

Die Kinder – fünf Mädchen und ein Bub im Alter von neun bis 14 Jahren – berichteten in ihren polizeilichen Einvernahmen von den Übergriffen, die für sie verstörend und teils auch schmerzhaft gewesen sein dürften.

Angeklagte in U-Haft und nicht geständig
Rechtsanwalt Florian Höllwarth vertritt zwei der unmündigen Opfer. „Die Eltern der Kinder können nicht verstehen, warum die Verantwortlichen in der Politik nicht Vorkehrungen treffen, damit diese Dinge nicht passieren“, mahnt Höllwarth stärkere Wertevermittlung ein.

Die in U-Haft sitzenden Beschuldigten zeigten sich im bisherigen Ermittlungsverfahren nicht geständig. Laut Staatsanwaltschaft werden sie aber von den Zeugen „massiv belastet“.

Nicht der erste Angriff im Strömungskanal
Der Fall in Traiskirchen ist kein Einzelfall. Im Freiberg in Deutschland kam es letzten Sommer zum sexuellen Übergriff im Freibad an einem 14-jährigen Mädchen und einer 40-jährigen Frau. Auch dort der Tatort: Das Strudelbecken.

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