Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hat Google vor dem Gericht der EU einen Sieg errungen. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ seine beherrschende Stellung missbraucht habe, entschieden die Richter.
Die Richter bestätigten zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission, erklärte aber die Geldstrafe für nichtig. Die Brüsseler Behörde habe nicht alle relevanten Umstände bei der Frage berücksichtigt, ob die Vertragsklauseln seitens Google missbräuchlich gewesen seien. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
„Wir freuen uns, dass das Gericht Fehler in der ursprünglichen Entscheidung erkannt und die Geldbuße aufgehoben hat“, teilte Google mit. Es gehe in dem Fall um eine sehr begrenzte Kategorie von nur aus Text bestehenden Suchanzeigen, die auf den Webseiten einer kleinen Anzahl von Publishern platziert würden.
Bei „AdSense for Search“ können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Finanziell ist „AdSense“ für Google eher ein Nischenprodukt. Der US-Tech-Riese nahm eigenen Angaben zufolge schon vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vor.
Tech-Konzerne im Visier
In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern.
Erst vergangene Woche musste Google vor dem EuGH eine Niederlage hinnehmen: Die Richter bestätigten eine Strafe der EU-Kommission in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. Der Tech-Riese habe seine Marktmacht missbraucht, indem auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt worden seien. Google hatte auch hier schon vor dem Urteil Änderungen vorgenommen.
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