8 Mio. Euro Schaden

Justiz verschärft die Haftstrafen im Hypo-Fall

Gericht
18.09.2024 15:10

Acht Millionen Euro Schaden hat eine Ex-Angestellte (62) der Hypo Bank verursacht: durch fiktive Kreditvergaben und jahrelange Täuschung. Nun bei der Berufung verschärfte die Justiz die Haftstrafen für die Ex-Bankerin und ihren Komplizen (52).

Kurios begann der Berufungsprozess am Mittwoch im Saal 104 des Salzburger Landesgerichtes. Die im Juni erstinstanzlich verurteilte Flachgauerin hat nämlich vor dem Richtersenat des Oberlandesgerichtes Linz ihre Liegenschaft um 525.000 Euro an eine Bank verkauft: als Teil der Schadenswiedergutmachung. Nach der Unterzeichnung des Liegenschaftsvertrags bekam Staatsanwalt Robert Holzleitner das Wort: „Der Schadensbetrag ist sehr hoch, daher gibt es hier keinen Ausnahmefall“, forderte der Ankläger deutlich höhere Strafen für die Frau und den dreifach vorbestraften Komplizen.

Verteidiger Kurt Jelinek bat der Berufung keine Folge zu geben: „Sie war kooperativ und bedauert das Ganze.“ Zudem habe sie mit ihrer nun geringeren Pension und dem Hausverkauf einen Teil des Schadens zurückgezahlt. Auch Christoph Hirsch, Verteidiger des Beitragstäters, betonte: „Eine weitere Verschärfung ist nicht notwendig.“

Fiktive Kredite und gefälschte Ausweise
Wie berichtet fasste die Ex-Bankangestellte drei Jahre teilbedingte Haft aus, ein Jahr davon unbedingt. Ihr Komplize, der aber nur etwa die Hälfte des Schadens – rund vier Millionen – mitverursacht hatte, fasste bedingt durch seine Vorstrafen dreieinhalb Jahre Haft aus. Wie? Einerseits hat die einstige Hypo-Bankerin 151 Kredite an fiktive Kunden vergeben, und das Geld kassiert. Andererseits hat sie das für eine Veranlagung gedachte Geld von echten Kunden selbst eingesteckt. Zudem hat sie Wertpapierverkäufe ohne Auftrag durchgeführt und Erlöse eingesackt. Für die Taten fälschte der mitangeklagte Privatdetektiv Gehaltszettel und Personalausweise. 

Der Berufungssenat merkte in puncto der Schadenswiedergutmachung an, dass nur ein Achtel der Summe zurückgegeben wurde. Aufgrund der „immensen Schadenssumme“ sei eine Strafmaßerhöhung „unvermeidlich“, unterstrich die Vorsitzende und verhängte dreieinhalb Jahre unbedingte Haft für die Ex-Bankerin und vier Jahre Haft für den Beitragstäter. Rechtskräftig!

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