Für Unternehmen, die durch die Hochwasser-Katastrophe geschädigt wurden, gilt ab sofort ein leichterer Zugang zu Kurzarbeit.
Im Falle von Naturkatastrophen wie Hochwasser entfällt die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung, erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwochnachmittag. Es genügt eine Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Wie viele Betriebe die Beihilfe in Anspruch nehmen könnten, sei derzeit noch nicht abschätzbar, hieß es vom Ministerium.
Der Antrag kann beim Arbeitsmarktservice bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden. Betroffene Betriebe sollen sich laut Wirtschaftsministerium aber bald bei einer der regionalen AMS-Geschäftsstellen melden. „Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die von einer andauernden Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden“, sagte Kocher.
Für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung für Arbeitnehmer wird laut Arbeiterkammer eine 88-Prozent-Brutto-Ersatzrate zugrunde gelegt, die im Schnitt zu einer 90-Prozent-Netto-Ersatzrate führt. Die Arbeitszeit muss um mindestens zehn Prozent bis höchstens 90 Prozent reduziert werden.
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