„Ich muss den Schuldspruch akzeptieren, das Verständnis fehlt mir“, sagte Alois Gadenstätter (65) beim Berufungsprozess im Landesgericht Salzburg. Der Ex-Ortschef von Maria Alm wurde im November wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Jetzt reduzierte die Justiz die Bewährungsstrafe. Das Ortstaxengesetz sieht Gadenstätter als Problem.
Es ist ein außergewöhnlicher Fall, der landesweit Wellen schlug und vor allem die Bürgermeister aufhorchen ließ: Alois Gadenstätter hatte in seiner Zeit als Bürgermeister von Maria Alm mit der Clubhotel Hinterthal Gmbh – einem Chalet-Betreiber – eine Vereinbarung zur Zahlung einer allgemeinen Ortstaxe getroffen. 13.000 Euro überwies das Luxus-Ressort pauschal jedes Jahr zwischen 2014 und 2020 ohne die genaue Zahl der Nächtigungen anzugeben.
Da es deutlich weniger Nächtigungen waren, hatte die Gemeinde und der Tourismusverband 75.000 Euro zu viel bekommen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA) ortete Bestechlichkeit, schweren Betrug und Amtsmissbrauch. Im ersten Prozess im November gab es aber Freisprüche für alle Mitangeklagten – übrig blieb nur eine zwölf-monatige Bewährungsstrafe wegen Amtsmissbrauchs für Gadenstätter.
„Keine Bereicherung“
Nun beim Berufungsprozess am Mittwoch im Landesgericht bat Verteidiger Kurt Jelinek die Strafe zu reduzieren: „Er hat sich nicht bereichert, er hat es nicht böse gemeint. Hätte er nichts getan, hätte die Gemeinde auch nichts eingenommen, da die Leute ohne Meldung in den Riesen-Touristen-Tempel kommen.“
Tatsächlich folgte der Richter-Senat der Bitte und reduzierte die Bewährungsstrafe auf neun Monate. „Es steht außer Diskussion, dass sich der Angeklagte nicht persönlich bereichert hat. Aber es ist auch ein Signal an die Allgemeinheit, dass sich Amtsträger nicht über das Gesetz stellen dürfen.“
Nach der rechtskräftigen Entscheidung meinte Gadenstätter auf „Krone“-Nachfrage: „Das Ortstaxen-Gesetz ist ein Problem.“ Die Politik müsse da im Sinne der Bürgermeister aktiv werden.
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