Apple Intelligence soll ab 2025 auch mit der deutschen Sprache funktionieren. Man arbeite daran, im kommenden Jahr auch Deutsch im KI-System fürs iPhone zu unterstützen, erklärte der Konzern am Mittwoch in Berlin. Bisher funktioniert das KI-System nur auf Englisch.
Apple hatte bei der Vorstellung der neusten iPhone-Generation am 9. September für kommendes Jahr weitere Sprachen angekündigt – darunter Französisch, Spanisch, Chinesisch und Japanisch. Deutsch wurde nicht erwähnt. Das US-Unternehmen erklärte nun, diese Liste sei nicht als vollständige Aufzählung gedacht gewesen. „Leider hat dies zu einiger Verwirrung über den Zeitplan für weitere Sprachen geführt.“
„Apple Intelligence“ soll unter anderem verpasste E-Mails und Kurznachrichten zusammenfassen, individuelle Emoji-Symbole erstellen und Informationen auf Zuruf herausfischen. Ein Großteil der KI-Funktionen soll aus Datenschutzgründen lokal auf dem Mobilgerät ablaufen. Komplexere Anfragen können aber auch auf Wunsch online mithilfe des OpenAI-Chatbots ChatGPT beantwortet werden.
EU hat noch ein Wörtchen mitzureden
Ob die Kunden in deutschsprachigen Ländern 2025 dann tatsächlich „Apple Intelligence“ auf dem iPhone und iPad umfassend nutzen können, hängt allerdings nicht nur von der Unterstützung der deutschen Sprache ab. Viele der neuen KI-Funktionen hält der Konzern unter Verweis auf rechtliche Unsicherheiten durch das neue Digital Markets Act (DMA) zurück.
Apple ist vor allem besorgt, dass die Vorgaben des EU-Digitalgesetzes zur Öffnung für andere Hersteller und Dienste-Anbieter den Schutz der Nutzerdaten beeinträchtigen könnten. Der Konzern erklärte nun, man sei mit der EU im Gespräch und arbeite daran, „Apple Intelligence“ so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen.
Für die Computer von Apple gelten die DMA-Vorbehalte nicht, da die Macs im Gegensatz zum iPhone und iPad nach Einschätzung der EU-Kommission keine „Gatekeeper“-Rolle einnehmen, die eine strengere Kontrolle rechtfertigen. Von den DMA-Einschränkungen sind außerdem deutschsprachige Anwenderinnen und Anwender außerhalb der Europäischen Union nicht betroffen – etwa in der Schweiz.
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