Ein 28-Jähriger beklagte, dass er nach dem Hinauswurf aus einem Polizeiauto hilflos durch die Nacht irren musste. Die beiden beschuldigten Beamten mussten sich am Mittwoch vor Gericht verantworten.
An einem kalten Apriltag wurde ein Mann im Innsbrucker Olympischen Dorf auffällig, offenbar wegen eines Streits mit einem Bekannten. „Er war sehr laut, schrie und war ziemlich betrunken“, sagte der zweitangeklagte Polizist, der mit einer Kollegin herbeigerufen wurde.
Etwas eigenartig: Die Beamten brachten den Mann zuerst in die nahe Polizeiinspektion, wo er aber immer aggressiver wurde. Daher setzten ihn die beiden in der Nähe eines Gasthofs in Arzl ab. „Damit er sich akklimatisieren und er abkühlen kann“, sagten die beiden Polizisten unisono.
„Schubser und Schläge in die Magengegend
„Ich habe gebettelt und wollte wieder einsteigen“, schilderte der Somalier. Er habe die Polizisten „knieend angefleht“, ein Schubser und Schläge in die Magengegend seien gefolgt. Beides stritten die Beamten vehement ab.
Der 28-Jährige sei danach acht Stunden lang durch die Gegend geirrt. In der Früh wurde der Mann schließlich unterkühlt gefunden und von einem Einheimischen per Auto in die Notschlafstelle gebracht.
Ich habe gebettelt und wollte wieder einsteigen.
Der Somalier vor Gericht
Dort kam er unterkühlt – es hatte in der Nacht zwei Grad – an, wie auch ein einvernommener Arzt angab. Er trug, wie wiederum ein Betreuer der Notschlafstelle schilderte, zu dem Zeitpunkt lediglich ein T-Shirt.
Diversion für Beamte
Die Polizisten zeigten eine gewisse Einsicht, sie kamen mit einer Diversion ohne Strafe davon. 3000 und 2250 Euro sind zu zahlen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.