Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat eine Kartellstrafe gegen den US-Chiphersteller Qualcomm in Höhe von rund 240 Millionen Euro weitgehend bestätigt. Qualcomm hatte mehrere angebliche Fehler der Kommission geltend gemacht, blieb damit aber laut einem Urteil vom Mittwoch weitgehend ohne Erfolg.
Auf eine Beschwerde des britischen Konkurrenten Icera hin hatte die EU-Kommission 2019 eine Geldstrafe in Höhe von 242 Millionen Euro gegen Qualcomm verhängt. Sie warf dem Chiphersteller vor, er habe von 2009 bis 2011 großen Kunden wie den chinesischen Unternehmen Huawei und ZTE Preise unter den Herstellungskosten eingeräumt, um den Wettbewerber Icera vom Markt für sogenannte Baseband-Chipsätze zu verdrängen. Diese Chips werden von Mobilgeräten für die Datenübertragung genutzt.
Der britische Hersteller wurde 2011 von dem US-Konzern Nvidia übernommen. Nvidia führte das Verfahren für Icera fort, wickelte seine Baseband-Sparte aber 2015 ab. Nach Überzeugung der Kommission belegt dies den Erfolg der Verdrängungsstrategie.
Urteil bestätigt, Strafe reduziert
Das EuG bestätigte nun, dass die Kommission den relevanten Markt für diese Chips richtig und mit einer zulässigen Methode bestimmt habe. Auch die Herstellungskosten habe die Behörde korrekt ermittelt. Und schließlich habe sie auch ausreichend Belege dafür vorgelegt, dass Qualcomm einen Verdrängungswettbewerb angestrebt hatte. Darauf, ob die niedrigen Preise tatsächlich eine Verdrängungswirkung hatten, komme es nicht an.
Lediglich bei der Berechnung der Kartellstrafe sei die EU-Kommission ohne Begründung von der üblichen Methode abgewichen. Deshalb setzte das EuG das Bußgeld geringfügig auf 238,7 Millionen Euro herab. Qualcomm kann dagegen noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
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