„Krone“-Ombudsfrau

Flugverspätung: Salzburgerin musste Minuten zählen

Ombudsfrau
19.09.2024 14:00

Obwohl ihr Flug um mehrere Stunden verspätet war, musste Marianne D. um eine Entschädigung kämpfen. Letztlich ging es um Minuten und vor allem um die Frage, wie diese eigentlich gezählt werden.

Von Miami über Frankfurt nach Salzburg sind die Salzburgerin und ihre Tochter im Februar geflogen. Leider nicht ohne Probleme. Der Flug aus den USA nach Deutschland war mehr als drei Stunden verspätet. „Dadurch haben wir unseren Anschluss nach Salzburg verpasst. Wir wurden umgebucht und sind letztendlich mit mehr als vier Stunden Verspätung dort angekommen“ schilderte Frau D. der Ombudsfrau.

Fluglinie blieb stur
Sie forderte von der Fluglinie eine entsprechende Entschädigung. „In den Mails von Lufthansa kommt immer wieder der gleiche Absatz von einer Verspätung von drei Stunden, und ich habe schon zweimal um eine Erklärung gebeten“, so Frau die Salzburgerin weiter. Aber auf ihre Fragen gehe man schlicht nicht ein.

Warum Entschädigung zusteht
In diesem Fall ist aber relevant, ob die Verspätung mehr als vier Stunden oder weniger beträgt. Nur dann steht den Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 Kilometern von außerhalb der EU. Das war bei Frau D. und ihrer Tochter auch so.

Auf Details kommt es an
Die Ombudsfrau konnte Bewegung in die Sache bringen. Laut Lufthansa sei das Flugzeug verspätet aus Miami angekommen. Die neu berechnete Ankunftszeit sei 13.50 Uhr gewesen, was eine Verspätung von drei Stunden und 50 Minuten bedeutet hätte. Tatsächlich sei der Flug um 13:58 angekommen, was noch immer eine Verspätung von unter vier Stunden bedeutet hätte. Aber – und nun kommt es: Maßgeblich für die Berechnung ist, wann die Tür der Maschine für die Passagiere geöffnet wird.

600 Euro pro Person
Und das sei laut Lufthansa bei besagtem Flug erst um 14.03 Uhr gewesen. Damit habe die Verspätung vier Stunden und drei Minuten betragen. Und Frau D. und ihrer Tochter stehen jeweils 600 Euro als Entschädigung zu! Das Geld wurde den beiden mittlerweile umgehend überwiesen. Bleibt die Frage: Warum müssen sich Passagiere, die von einer Verspätung betroffen sind, zuerst auf die Beine stellen?

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