„Handlungsbedarf“

Rechnungshof übt harsche Kritik an der Volksoper

Kultur
20.09.2024 10:44

„Es besteht Handlungsbedarf bei sämtlichen Geschäftsprozessen der Volksoper“ – so lautet in einem Satz zusammengefasst der Rechnungshofbericht, der die letzten zehn Geschäftsjahre des Wiener Opernhauses prüfte. 

Es ist kein erfreuliches Zeugnis, das der Rechnungshof dem Management der Wiener Volksoper in seinem aktuellen Bericht ausstellt. Der überprüfte Zeitraum umfasst die Geschäftsjahre 2013/14 bis 2022/23. Die Volksoper, deren kaufmännischer Geschäftsführer Mag. Christoph Ladstätter seit dem Jahr 2007 ist, finanziert sich zu rund 80 Prozent aus öffentlichen Mitteln und zu rund 20 Prozent aus eigenen Erlösen (aus Karteneinnahmen lukrierte sie 8,58 Millionen Euro). Die Basisabgeltung aus Bundesmitteln betrug im Geschäftsjahr 2022/23 49,99 Millionen Euro.

Basisfinanzierung an Erreichen von Zielen knüpfen
Diese Abgeltung stieg in den 23 Jahren seit der Ausgliederung der Volksoper um jährlich 1,81 Prozent von 33,08 Millionen Euro auf 49,99 Millionen Euro. Dass die Steigerungsrate „nicht nachvollziehbar mit der Erreichung vereinbarter Ziele verknüpft“ ist, kritisiert der Rechnungshof nun in seinem Bericht. So habe die Bundestheater-Holding zwar mit der Volksoper Leistungs- und Zielvereinbarungen abgeschlossen. Für den Fall, dass sie nicht eingehalten wurden, gab es jedoch keine Konsequenzen. Auch gab es keine finanziellen Anreize, die Ziele zu erreichen.

Den Vorschlag, wie die Basisabgeltung verteilt wird, richtet die Holding an das Kulturministerium. Der Rechnungshof empfiehlt, diesen Vorschlag künftig nachvollziehbar nach objektiven Kriterien zu erstellen. Die Gewährung öffentlicher Mittel ist daran zu knüpfen, ob der kulturpolitische Auftrag erfüllt wurde. So könnte ein Teil der Basisabgeltung erfolgsabhängig gewährt werden. Zum Beispiel zur Finanzierung konkreter, von der Volksoper vorgeschlagener Projekte, die dazu dienen, Maßnahmen zur Kunst- und Kulturvermittlung umzusetzen. In diesem Sinne soll die Basisabgeltung auf die Bühnengesellschaften dann verteilt werden, wenn festgelegte Ziele erreicht wurden. 

Keine klare Regelung des „Symphonieorchesters“ 
Ein weiterer Kritikpunkt dreht sich um den privaten Verein „Symphonieorchester der Volksoper Wien“, der fast ausschließlich aus Musiker/innen besteht, die zugleich Teil des Volksopernorchesters  – also Bedienstete der Volksoper – sind. Das Symphonieorchester der Volksoper Wien bestritt im überprüften Zeitraum Konzerte im In- und Ausland. Eine schriftliche Vereinbarung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestand nicht. Aus Sicht des Rechnungshofes kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Aktivitäten des Vereins die wirtschaftlichen und kulturpolitischen Interessen der Volksoper beeinträchtigen. Der Außenauftritt des Symphonieorchesters der Volksoper Wien solle daher klarer von den Tätigkeiten der Volksoper Wien GmbH abgegrenzt sein, sodass potenzielle Interessenkonflikte entfallen.

Keine Personalstrategie trotz hoher Komplexität 
Dass die Volksoper „keine Personalstrategie trotz hoher Komplexität“ habe, wird in dem Prüfbericht ebenfalls kritisiert:  570 Mitarbeiter/innen arbeiten in 35 verschiedenen Arbeitsbereichen. Für 20 Dienstnehmergruppen galten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen sowie Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen. Zudem richteten sich diese Regelungen einerseits an einzelne Personen, beispielsweise Solist/innen und andererseits an Kollektive wie Orchester und Chor. Neben einer Personalstrategie ist eine Geschäftseinteilung zu erstellen, die sowohl die Organisationseinheiten und deren Aufgabengebiete als auch die Verantwortlichkeiten beinhaltet, empfiehlt der Rechnungshof. Denn über eine solche verfügte die Volksoper nicht. Kritisiert wird auch, dass die Rechtsnatur von Gastverträgen, die seit 2020 stieg, häufig umstritten und im Einzelfall unklar war.

Hinzukommt, dass die Volksoper bis zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung keine standardisierten Abläufe für die Meldung von Nebenbeschäftigungen geschaffen hatte. Ergebnis: 35 Prozent der Personen, die die Volksoper in diesem Zeitraum beschäftigte, bezogen weitere Einkommen. Insgesamt sechs Prozent der Beschäftigten gingen einer unselbstständigen Beschäftigung nach, ohne dies der Volksoper zu melden. 

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