Drama in Simmering

14-Jährige tot: Jetzt ist der Mann doch angeklagt!

Gericht
20.09.2024 13:00

Eine 14-jährige Niederösterreicherin wurde im März tot in der Wohnung eines 26-jährigen Afghanen in Wien-Simmering aufgefunden. Nach außen kommunizierten die Behörden damals, dass, anders als im Fall Leonie, bei dem Mann weder ein Verdacht wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz, noch auf ein Sexualdelikt im Raum stünde. Was sich nun doch geändert hat ...

„Der 26-Jährige wird nicht als Verdächtiger geführt. Es gibt keine Ermittlungen auf strafrechtlicher Basis“, wurde eine Sprecherin des Landeskriminalamts im März in mehreren Medien zitiert. Allerdings: Jetzt wurde gegen den Mann, der dem Vernehmen nach vorbestraft ist, von der Staatsanwaltschaft Wien sehr wohl ein Strafantrag gestellt: nicht wegen sexuellem Missbrauch, aber wegen eines Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz.

Es drohen bis zu drei Jahre Haft
Demnach soll der 26-Jährige – neben Eigenkonsum – dem 14-jährigen Mädchen Suchtgift überlassen haben. Im Gesetz ist zu der ihm vorgeworfenen Straftat zu lesen: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer durch eine Straftat einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht und selbst volljährig und mehr als zwei Jahre älter als der Minderjährige ist.“

Die Verhandlung gegen den Mann im Wiener Landesgericht vor einem Einzelrichter ist am 24. Oktober angesetzt, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn gegenüber der „Krone“ bestätigt. 

Kennenlernen auf Instagram
Zum Fall: Die junge Niederösterreicherin soll den 2015 nach Österreich geflüchteten Afghanen wenige Tage vor ihrem Tod auf Instagram kennengelernt haben. Sie dürfte ihn an jenem Abend kontaktiert haben, er holte sie ab und fuhr mit ihr zur Wohnung. Dort starb sie in der Nacht an einer Überdosis.

Der Herbergsgeber hatte damals selbst die Einsatzkräfte informiert. Dem Vernehmen nach soll er angegeben haben, dass es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen gekommen sei. In Österreich ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit über 14-Jährigen grundsätzlich erlaubt.

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