Arbeiterkammer warnt

S-Link-Befragung könnte angefochten werden

Salzburg
21.09.2024 06:00

Ein neues Rechtsgutachten sieht die Fragestellung nicht gesetzeskonform.  Es gibt dadurch unterschiedliche Rechtsmeinungen zur neuen Bürgerbefragung zur teils unterirdischen Verlängerung der Salzburger Lokalbahn sowie Bau der Messe- und Stieglbahnen. Die Befragung könnte nach dem 10. November angefochten werden.

Neuerliche Posse um die Bürgerbefragung zum S-Link. Am 26. November 2023 wurde die Salzburger Stadtbevölkerung erstmals zur Verlängerung der Lokalbahn durch die Landeshauptstadt befragt. Damals fiel das Ergebnis gegen das Projekt aus. Wenig später stellte das Land fest, dass die Fragestellung der Abstimmung rechtswidrig sei. Im August präsentierte das Land schließlich die Frage für die Befragung am 10. November. Da dürfen Flachgauer, Tennengauer und Stadt-Salzburger abstimmen. Wie sich jetzt herausstellte, ist auch diese Fragestellung rechtlich nicht zulässig – das hat zumindest ein Gutachten der Arbeiterkammer Salzburg durch die Rechtsanwälte Sigrid und Gerhard Lebitsch ergeben.

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Das Land hätte jetzt noch die Möglichkeit die Verordnung zurück zu nehmen und eine neue Frage für den 10. November zu erstellen.

AK-Präsident Peter Eder ist bei der Frage zum S-Link skeptisch.

 „Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-Link) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch Stiegl- und Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?“ So die Frage, die es zu beantworten gilt. Für Lebitsch ist diese zu unklar, weil das Land nicht fragt, ob es sich finanziell beteiligen soll. Auch sei sie zu komplex und zu unbestimmt. „Mir geht es darum, dass die Landesregierung direkt-demokratische Mittel korrekt einsetzt und nicht missbraucht“, sagt AK-Präsident Peter Eder. Er rechnet damit, dass gegen die Fragestellung beim Verfassungsgerichtshof geklagt wird. Denn jedes Lager, egal ob Dafür oder Dagegen, will gegen das Ergebnis vorgehen, wenn es ihnen nicht passt. Etwa 200 Unterschriften von stimmberechtigten Bürgern wären dafür notwendig. Auch eine Landtagspartei könnte eine Klage einbringen.

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Die Fragestellung wurde geprüft, ist rechtskonform und sie entspricht allen Anforderungen für dieses direktdemokratische Instrument.

Leiter der Salzburger Landeslegistik, Paul Sieberer.

Für das Land ist die Fragestellung in Ordnung
Eder stellt klar, dass er genau diese Klagen verhindern will. Die Fragestellung sollte daher geändert werden.

Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) wollte sich am Freitag zur Causa nicht äußern, verwies auf die Landeslegistik. „Die Fragestellung wurde rechtlich genau geprüft. Sie ist eindeutig, nicht suggestiv und wirft auch keine Missverständnisse auf. Der Inhalt konzentriert sich auf das Gesamtkonzept, das allen Bürgern sowohl im Internet als auch in vielen Veranstaltungen und im Rahmen einer eigenen postalischen Bürgerinformation vorgestellt wird“, so Paul Sieberer, Leiter der Landeslegistik. Eine neue Fragestellung werde es nicht geben.

Kommentar von Felix Roittner

Fragen über Fragen

Beim S-Link und der angestrebten Mobilitätswende in Salzburg gibt es zu viele Fragen anstatt klarer Antworten. Dass die Fragestellung bei der Bürgerbefragung ständig in Frage gestellt wird, ist eigenartig. Man sollte bei dem Theater nur eine Frage stellen: Warum gibt es überhaupt eine Bürgerbefragung, wenn 80 Prozent der von den Salzburgern gewählten Volksvertreter in Stadt und Land für das Projekt sind? Das wirft weitere Fragen auf. Trauen sich die Politiker das nicht zu entscheiden? Wollen sie das Projekt wirklich umsetzen? Die Salzburger erwarten sich endlich klare Antworten statt immer neuer Fragen.

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