Ross als Kriminalfall

Pferd fraß Nachbars Salat: Polizei ermittelte

Steiermark
23.09.2024 05:50

Weil ein Ross die Salatpflanzen der Nachbarin vertilgte, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung. Die Besitzerin wurde sogar zum Erkennungsdienst geladen.

„Ich glaub‘, mich tritt ein Pferd“, dürfte sich eine Obersteirerin vor Kurzem gedacht haben: Schon jahrelang genießt ihr Ross sein Dasein auf einer Koppel. Kürzlich kam es allerdings zum Eklat: Vor der Nase des Huftieres taten sich plötzlich köstliche Salatpflanzen der Nachbarin auf. „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“, meinte wohl der Vierbeiner, verschlang die Köstlichkeit genüsslich und hinterließ auch noch einige Hufabdrücke im zerstörten Beet.

So sieht Karikaturist Werner Haidenhofer den brisanten Fall.  (Bild: Werner Haidenhofer)
So sieht Karikaturist Werner Haidenhofer den brisanten Fall. 

Die Gemüsebesitzerin ärgerte sich grün und blau. Die Geschichte ging sogar so weit, dass die Staatsanwaltschaft Leoben wegen Sachbeschädigung ermitteln ließ. Mehr noch: Per Telefon und SMS forderte ein Polizist die Besitzerin des Grünzeug-Schurken auf, sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen (Fingerabdrücke abnehmen, Fotos machen) inklusive Termin und der Bemerkung, dass ein Rechtsbeistand dabei nicht vorgesehen sei und bei Nicht-Anwesenheit die Bezirkshauptmannschaft eingeschaltet werde. Die Obersteirerin rief Anwalt Marc Simbürger an. Der ortet grobe Vergehen seitens der Polizei: „Der gescheiterte Versuch, bei meiner Klientin wie bei einer Schwerverbrecherin Fingerabdrücke zu nehmen, war eine vollkommen überzogene Maßnahme!“ Außerdem habe man versucht, die Beiziehung eines Rechtsanwalts zu verhindern.

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Der gescheiterte Versuch, bei meiner Klientin wie bei einer Schwerverbrecherin Fingerabdrücke zu nehmen, war eine vollkommen überzogene Maßnahme!

Anwalt Marc Simbürger

Laut Polizei sei alles korrekt abgelaufen. Sprecher Heimo Kohlbacher: „Die Anzeige wurde vom vermeintlichen Opfer erstattet. Es bestand der Verdacht, dass die Besitzerin des Pferdes, ihr Tier nach einem Streit ins Beet gelassen hat. Die erkennungsdienstliche Behandlung wäre rechtmäßig erfolgt, die Frau hat der Aufforderung aber nicht Folge geleistet. Die Behörde hat dann davon abgesehen, die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt.“

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