Neu ist, dass Eltern ihre gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante in Zukunft innerhalb einer Frist von 14 Tagen einmalig ändern können. "Von unseren Beratungsstellen wissen wir, dass nur in sehr wenigen Einzelfällen ein Wechselwunsch besteht. Trotzdem wollen wir hier eine Änderungsmöglichkeit schaffen, um die Ausnahmesituation, in der sich gerade junge Eltern nach der Geburt eines Kindes befinden, besser zu berücksichtigen", so Mitterlehner.
Zuverdienstgrenze soll erhöht werden
Neben der Möglichkeit, eine bereits gewählte Kindergeld-Variante noch zu ändern, soll auch die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 6.100 auf 6.400 Euro erhöht werden. Dasselbe gilt für die Zuverdienstgrenze bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.
Die Zuverdienstgrenze soll zudem nur mehr in vollen Kindergeld-Bezugsmonaten gelten. Die Monate am Beginn und Ende eines Bezugs, in denen sowohl eine Erwerbstätigkeit vorliegt als auch das Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, fallen somit aus der Berechnung heraus. Die geplante Änderung gilt für alle Varianten des Kinderbetreuungsgelds.
Erleichterung bei einkommensabhängigem Kindergeld
Weiters sollen Eltern, die das einkommensabhängige Kindergeld beantragen, jedoch die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen und gegen die Entscheidung der Krankenkasse berufen, schon während des gerichtlichen Verfahrens eine vorläufige Leistung von 1.000 Euro ausbezahlt bekommen. Sie behalten diese Leistung unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens. Derzeit gebe es in solchen Fällen kein Kindergeld und damit auch keine eigenständige Krankenversicherung.
Die Begutachtungsfrist für die Novelle dauert bis zum 10. April. Die Verbesserungen und Erleichterungen für die Eltern sollen mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten.
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