Abbitte an Queere

Regenbogen-Friedenstauben kommen an die Gerichte

Politik
23.09.2024 12:56

An den heimischen Landes- und Oberlandesgerichten werden künftig Brieftauben in den Regenbogenfarben abgebildet werden. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat am Montag ein entsprechendes Projekt präsentiert. Die Tauben halten auf der Abbildung einen Brief, der eine Entschuldigung an queere Justizopfer symbolisieren soll.

Zusätzlich wird eine digitale Gedenkmöglichkeit geschaffen. Auf der Website diskriminiert.at, einer Gedenkplattform des Bundesministeriums für Justiz, ist unter anderem eine Studie von Andreas Brunner abrufbar, in der die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in Österreich von 1945 bis heute nachvollzogen wird.

Zudem werden in einem Zeitstrahl bedeutende Ereignisse die Community betreffend von 1803 bis 2021 dargestellt. Schließlich sind Stimmen aus der Gesellschaft zu lesen, die sich gegen Diskriminierung wenden, unter anderem jene von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Schauspieler Manuel Rubey.

„Unrecht anzuerkennen, war wichtig“
Zadic sprach vom Abschluss eines Prozesses, der 2021 mit ihrer 
Entschuldigung an die queeren Justizopfer begonnen habe: „Dieses Unrecht anzuerkennen, war wichtig.“ Gereicht habe es aber nicht: „Es braucht eine Gedenkmöglichkeit.“ Dabei sei klar gewesen, dass es „mehr als ein Taferl irgendwo in Wien“ sein müsse. Daher würden die Friedenstauben an allen Landesgerichten für Strafsachen sowie Oberlandesgerichten in öffentlich zugänglichen Bereichen angebracht. Versehen sind sie mit einem QR-Code, der direkt zur digitalen Gedenkseite führt.

Historiker Brunner erinnerte daran, dass die strafrechtliche Verfolgung immerhin bis 2002 angedauert habe. Die volle Gleichstellung im Anti-Diskriminierungsrecht sei noch immer nicht erreicht. Auch dass Homosexuelle nicht als selbstverständlich wahrgenommen würden, sei Ausdruck von Diskriminierung. Mit Blick auf die Aktion eines FPÖ-Politikers zuletzt meinte er, bei manchen Parteien solle der Regenbogen im Mistkübel ihres Weltbildes landen.

Michael Woditschka war Betroffener eines Urteils, das sich gegen homosexuelle Verbindungen richtete. Er wurde strafrechtlich verurteilt, weil er als 19-Jähriger sexuellen Kontakt mit einem 17-Jährigen hatte. Die entsprechende Regelung gab es damals aber nicht für heterosexuelle Verbindungen: „Vor 25 Jahren wurde ich verurteilt, weil ich liebte.“ Die neue Gedenk-Initiative sieht er als Werkzeug, das Bewusstsein für Diskriminierung zu schärfen.

Porträt von krone.at
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