Ex-Politiker baute

Illegal? Große Zweifel an Pongauer Bauprojekt

Salzburg
24.09.2024 07:00

Hans Mayr baute mit einer Baufirma im Pongau an drei Standorten Wohnungen. Speziell in Flachau wird für die Kurzzeitvermietung geworben und sie wird auch angeboten. Laut den Grünen ist das nicht gesetzeskonform.

Wer sich im Gebäude von Hans Mayr in Flachau in der Kurzzeitmiet-Variante niederlassen möchte, muss tief in die Tasche greifen. Wie die „Krone“ berichtete, ist der Ex-Wohnbaulandesrat mit einer Baufirma ins Immobilien-Geschäft eingestiegen. Auf einer Plattform wird ein Monat in Flachau für 2300 Euro angeboten.

Laut Ex-Wohnbaulandesrat Hans Mayr ist bei allen drei Projekten alles ordentlich und rechtskonform gewidmet (Bild: APA/BARBARA GINDL)
Laut Ex-Wohnbaulandesrat Hans Mayr ist bei allen drei Projekten alles ordentlich und rechtskonform gewidmet

Im Gegenzug kann man mit bis zu sechs Personen auf einer Wohnfläche von 43 Quadratmeter ein brandneues Apartment genießen, das „nur drei Kilometer vom Stadtzentrum von Flachau entfernt“ liegt, „umgeben von Natur und sieben Skigebieten“ ist.

Simon Heilig-Hofbauer (Grüne) ist überzeugt: „Kurzzeitvermietung, wie im Gesetz und der Rechtssprechung definiert, ist in keinem der angeführten Projekte möglich!“ (Bild: Tschepp Markus)
Simon Heilig-Hofbauer (Grüne) ist überzeugt: „Kurzzeitvermietung, wie im Gesetz und der Rechtssprechung definiert, ist in keinem der angeführten Projekte möglich!“

Auf „Krone“-Anfrage meinte der 63-Jährige, mit den Widmungen der Wohnungen auch in Eben und Wagrain würde alles passen. „Mit der klassischen und völlig gesetzeskonformen Kurzzeitmiete“ würde man nicht nur Investoren ansprechen wollen, sondern auch Unternehmen, die nach Unterkünften beispielsweise für Saisonarbeiter suchen würden.

Die Grünen kaufen dem früheren ÖVP- und Team-Stronach-Politiker Mayr das so nicht ab. In Wagrain wurde der Neubau in einem erweiterten Wohngebiet mit Befristung errichtet, in Eben im Ländlichen Kerngebiet und just in Flachau in Reinem Wohngebiet. „Hier mit der Möglichkeit einer Kurzzeitvermietung zu werben ist unredlich, da es rechtlich gesehen höchstwahrscheinlich unmöglich ist. Und Käufer zu einer widmungswidrigen Nutzung zu verleiten, wäre ebenso verwerflich“, sagt Klubobmann-Stellvertreter Simon Heilig-Hofbauer. Nachsatz: „Kurzzeitvermietung wie im Gesetz und der Rechtssprechung definiert ist in keinem der angeführten Projekte möglich!“

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Salzburg



Kostenlose Spielechevron_right
Vorteilsweltchevron_right