Nachdem „Toni Doppelpack“ im August mit seiner Forderung nach insgesamt 47 statt 44 Länderspieltoren in der ÖFB-Statistik im Gericht abgeblitzt war, geht der Fall nun in die Verlängerung und in die zweite Instanz: „Ich habe die Tore ja gemacht!“
Fußball-Legende Toni Polster gibt nicht auf: Nach seiner erstinstanzlichen Niederlage im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen geht der 60-Jährige in Berufung. In dem Rechtsstreit mit dem ÖFB geht es um drei Länderspieltore, die in der offiziellen Statistik nicht aufscheinen. Dort wird Polster mit offiziell 44 Toren an oberster Stelle geführt. Es würden aber die Treffer von den Partien gegen Liechtenstein am 7. Juni 1984, gegen Tunesien am 7. Februar 1987 und gegen Marokko am 2. Februar 1988 fehlen.
„Unrichtige Beweiswürdigung“
Der Richter sah dies anders und kam in seinem Urteil vom August zu dem Schluss, dass es ausschließlich Sache des ÖFB sei, welche Spiele in welcher Form für die Länderspielstatistik herangezogen werden. „Wir berufen wegen unrichtiger Tatsachenfeststellung, unrichtiger Beweiswürdigung und rechtlicher Beurteilung“, bestätigt Polsters Anwalt Manfred Ainedter den Gang zum Oberlandesgericht.
Im ÖFB nimmt man die Verlängerung der Causa gelassen. Generalsekretär Thomas Hollerer zur „Krone“: „Es ist das gute Recht von Toni Polster, zu berufen, wenn er sich unfair behandelt sieht. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass wir in den 1980er-Jahren alles richtig gemacht haben.“
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