Haftstrafe droht

Briten verbieten Macheten und „Zombie“-Messer

Ausland
24.09.2024 07:25

In Großbritannien sind seit Anfang dieser Woche Macheten und sogenannte Zombie-Messer (also Messer mit langen, geschwungenen und gezackten Klingen) verboten. Damit will die Regierung in London der grassierenden Messergewalt im Land Einhalt gebieten.

Dem noch von der konservativen Vorgängerregierung eingeführten Verbot zufolge werden der Besitz, die Herstellung sowie der Transport und Verkauf von sogenannten Zombie-Messern (auch „Statement“-Messer genannt) zu Straftaten, die mit Haft geahndet werden.

Unter dem Begriff „Statement-Messer“ werden besonders verzierte oder große Stich- und Hiebwaffen verstanden, die aus Prestigegründen von kriminellen Banden bevorzugt werden.

Viele Tötungsdelikte mit Messern als Tatwaffe
Zahlen der britischen Statistikbehörde Office for National Statistics (ONS) zufolge wurden in den zwölf Monaten bis März 2024 bei 43 Prozent aller Tötungsdelikte in England und Wales Messer oder andere scharfe Gegenstände als Tatwaffe benutzt.

Wie die BBC berichtete, verdoppelte sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Polizeiberichte, bei denen Macheten, Schwerter oder „Zombie“-Messer erwähnt wurden. Die Taten, bei der sowohl Opfer als auch Täter oft Jugendliche sind, spielen sich häufig im Milieu krimineller Banden ab. Erst am Wochenende wurde ein 15-Jähriger im Südosten Londons erstochen.

Messergewalt zur nationalen Krise erklärt
Für eine schärfere Gesetzgebung und besonders auch Prävention hatte sich insbesondere Schauspielstar Idris Elba („Luther“) eingesetzt. Premierminister Keir Starmer hatte die Messergewalt zur nationalen Krise erklärt.

Im Rahmen einer kürzlich von Starmer und Elba angekündigten Initiative soll mithilfe von Experten geklärt werden, warum besonders junge Menschen in Messergewalt hineingezogen werden. In den Wochen vor Inkrafttreten des Verbots waren Waffenbesitzer dazu aufgerufen worden, ihre Messer und Macheten freiwillig abzugeben. Teilweise waren dafür sogar Entschädigungen vorgesehen.

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