Ab dem 1. Oktober tritt für alle im Wintersemester 2022/23 oder später gestarteten Bachelor- und Diplomstudiengänge die Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten in Kraft. Wer diese innerhalb der ersten vier Semester nicht erreicht, verliert seinen Studienplatz. Nach zwei Jahren kann man sich erneut bewerben, an einer anderen Einrichtungen sofort.
Die Hürde von 16 ECTS als Mindeststudienleistung für Studienanfänger, auf die sich ÖVP und Grüne schlussendlich einigen konnten, ist freilich nicht besonders hoch.
Die Absolvierung eines Bachelorstudiums mit üblicherweise 180 ECTS würde in diesem Tempo 22,5 Jahre dauern, als Mindeststudienzeit sind drei Jahre vorgesehen. Studierende mit Behinderung sind von der Mindeststudienleistung ausgenommen.
Laut Gesetz tritt mit der Möglichkeit, bei überlaufenen Masterstudien den Zugang zu beschränken, mit diesem Studienjahr noch eine weitere Verschärfung in Kraft. Allerdings müssen die Master-Aufnahmetests erst zwischen Unis und Bildungsministerium in den Leistungsvereinbarungen verankert werden.
Auch Master-Aufnahmeverfahren
Die Unis müssen dabei laut Ministerium konkret darlegen, wieso sie in einem bestimmten Fach wegen konkreter Probleme (etwa zu wenig Raum oder Personal) Zugangsbeschränkungen brauchen. Das erste Mal zur Anwendung kommen werden etwaige Master-Aufnahmeverfahren dann im Wintersemester 2025. Derzeit dürfen Unis nur bei englischsprachigen Masterstudien Aufnahmeverfahren durchführen.
Sonstige Neuigkeiten an Österreichischen Hochschulen:
Am 26. September 2024 startet der Bachelor-Studiengang für Gesundheits- und Krankenpflege der Fachhochschule IMC Krems mit 34 Studierenden in den Räumlichkeiten des Landesklinikums Horn/Gesundheits- und Krankenpflegeschule Horn.
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