Aus ungewohnter Richtung ist ein neuer Streit um Österreichs Grenzkontrollen entbrannt – aufgrund der daraus entstehenden Wartezeiten klagt nun eine ungarische Anwaltskanzlei die Republik. Der Ausgang könnte auch die Zukunft der Kontrollen an der Grenze beeinflussen.
Die Rechtsanwaltskanzlei NZP Nagy Legal mit Sitz in Ungarn klagt die Republik Österreich wegen der Grenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen Grenze. Der Zivilprozess zu der Amtshaftungsklage findet nächsten Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt statt, bestätigte Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer am Dienstag einen Bericht des „ORF Burgenland“.
Verstoß gegen EugGH-Entscheidung?
Die deutsch-ungarische Kanzlei macht die Wartezeiten an der Grenze wegen der 2015 eingeführten und immer wieder verlängerten außerordentlichen Kontrollen für ihre eigenen Rechtsanwälte als Schaden geltend und sieht die Reisefreiheit beeinträchtigt. Sie beruft sich dabei auf eine EuGH-Entscheidung zu Grenzkontrollen im Schengen-Raum.
NZP Nagy Legal war auch gegen die Einschränkungen beim Grenzübergang Schattendorf (Bezirk Mattersburg), der seit Dezember 2023 als Fußgängerzone nur noch mit Ausnahmegenehmigung befahrbar ist, vorgegangen. Die Vorgangsweise der Gemeinde wurde jedoch vom Landesgericht Eisenstadt und vom Oberlandesgericht Wien bestätigt.
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